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Hier zum Leitfaden “Vermeidung von Doppelzählung und Unterstützung der Gaststaaten im freiwilligen Markt”.

Sowohl dieses Infosheet als auch weitere Infosheets und Studien stehen Ihnen kostenlos und frei zugänglich zur Verfügung: https://allianz-entwicklung-klima.de/informieren/infosheets_und_leitfaeden/

Auf dem freiwilligen Kompensationsmarkt können unvermeidbare Emissionen von Treibhausgasen (THG) durch die Finanzierung von Klimaschutzprojekten ausgeglichen werden. Bei diesem Vorgehen haben beispielsweise Unternehmen, öffentliche Institutionen oder auch Privatpersonen die Möglichkeit, Emissionsminderungszertifikate zu erwerben, die Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Klimaschutz fördern. Ein Zertifikat entspricht jeweils einer Tonne eingesparter THG-Emissionen. Dadurch kann der ökologische Fußabdruck ausgeglichen und sogenannte Klimaneutralität erreicht werden. Für den freiwilligen Kompensationsmarkt existieren keine internationalen Regeln. Parallel dazu verhandeln derzeit die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) im Rahmen des Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens
über Regeln für die internationale Kooperation im Klimaschutz. Im Rahmen des Artikel 6.4 soll ein neuer, multilateraler Kreditierungsmechanismus von Emissionsminderungszertifikaten etabliert werden. Dieser neue Artikel-6.4-Mechanismus soll den Clean Development Mechanism(CDM) unter dem Kyoto-Protokoll ablösen. Bei den Verhandlungen zu Artikel 6 ist es wichtig, robuste Regeln zu vereinbaren, damit negative Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Klima ausgeschlossen werden. Grundsätzlich musssichergestellt werden, dass Emissionsminderungszertifikate nur einmal geltend gemacht werden. Eine Doppelzählung, bei der eine Emissionsminderung zweimal berechnet wird – einmal im Gaststaat, in dem das Projekt umgesetzt wird, und noch einmal im Investorstaat, in dem das Zertifikat gekauft wird –, gilt es unbedingt zu verhindern. Auch die eindeutige, transparente und öffentlich einsehbare Registrierung der Zertifikate und Bilanzierung der THG-Emissionen (Accounting) sind essenziell. Für den freiwilligen Kompensationsmarkt sind unter Artikel 6 keine Regelungen vorgesehen. Dennoch sind diese noch zu verhandelnden Regeln auch für den freiwilligen Kompensationsmarkt von zentraler Bedeutung. Denn die Artikel-6.4-Zertifikate könnten auch auf den freiwilligen Markt transferiert und dort verwendet werden. Werden die Regeln im internationalen Artikel-6.4-Mechanismus verschärft, würden insgesamt auch die Ansprüche an den freiwilligen Markt steigen. Zurzeit werden Optionen dafür, wie sich der freiwillige Markt an diese neuen Anforderungen anpassen kann, diskutiert. Dieser Leitfaden richtet sich an die Unterstützer der Allianz für Entwicklung und Klima und weitere Akteure im freiwilligen Kompensationsmarkt. Ziel ist es, trotz der vorherrschenden regulativen Unsicherheiten eine Orientierung zu bieten und die Akteure darin zu unterstützen, mit dem Instrument der freiwilligen Kompensation effektive Beiträge zum Klimaschutz und zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gastländer zu leisten. Dafür bietet der Leitfaden Empfehlungen für kurz-, mittel- und langfristige Handlungsoptionen, um Doppelzählung von Emissionsminderungen zu vermeiden. Es sollen Optionen aufgezeigt werden, die derzeit existierenden regulatorischen Lücken zu überbrücken und Reputationsschäden von freiwilliger Kompensation zu vermeiden. Neben Kompensationsaktivitäten wird auch eine alternative Möglichkeit zur Übernahme gesellschaftlicher und unternehmerischer Verantwortung für Klimaschutz und nachhaltige
Entwicklung aufgezeigt. So könnten künftig Klimafinanzierungsbeiträge an Bedeutung gewinnen, bei denen die Zertifikate nicht auf eigeneTHG-Minderungsziele der Käufer angerechnet werden. Diese Option würde zwar nicht zur Erreichung der Klimaneutralität der Käufer beitragen, im Umkehrschluss dafür aber auch keine Gefahr von Doppelzählung mit sich bringen. Sowohl für Kompensations- als auch für Klimafinanzierungsbeiträge sollten jedoch immer die höchste Qualität der Zertifikate sowie die Berücksichtigung der Umweltintegrität im Fokus stehen, um die Klimaschutzambitionen der Gaststaaten und Käufer nicht zu unterwandern.