06.10.2021: Zurich CMA – Offsetting and/or finance contributions? Pros and cons of use cases under the voluntary carbon markets

Artikel 6 des Pariser Abkommens (PA) sieht zwei Ansätze für internationale Kohlenstoffmärkte vor, die es ermöglichen, Emissionen durch mindestens ein gleichwertiges Volumen an im Ausland erzielten Minderungsergebnissen auszugleichen, was gemeinhin als “Komepnsation” bezeichnet wird. Eine solche Kompensation kann sich auf nationale Emissionsziele im Rahmen von NDCs, aber auch auf freiwillige Ziele privater und anderer nichtstaatlicher Akteure beziehen. Länder, die sich an der internationalen Übertragung von Emissionsminderungsergebnissen beteiligen oder diese genehmigen, müssen eine solide Buchführung sicherstellen, um Doppelzählungen durch doppelte Buchführung, so genannte “entsprechende Anpassungen”, zu vermeiden.

Es gibt drei Hauptverwendungszwecke für Ausgleichsgutschriften: Einhaltung von Minderungsverpflichtungen und Instrumenten zur Bepreisung von Kohlenstoff, freiwilliger Ausgleich, der es Akteuren mit Emissionen ermöglicht, Ansprüche auf Kohlenstoffneutralität geltend zu machen, und Löschung von Gutschriften im Rahmen der ergebnisorientierten Finanzierung von Minderungsmaßnahmen. Unsere Veranstaltung befasst sich mit den letzteren beiden Anwendungsfälle, bei denen unterschiedliche Positionen von Interessenvertretern zutage treten. Der strittige Punkt ist, ob die Minderungsergebnisse, die auf die Ziele des Gastlandes angerechnet werden oder angerechnet werden können, gleichzeitig von nichtstaatlichen Akteuren auf dem/den freiwilligen Kohlenstoffmarkt/-märkten ausgeglichen werden können, ohne dass entsprechende Anpassungen erforderlich sind. In jüngster Zeit wurden Forderungen laut, bei der Anrechnung von Gutschriften, die auf dem/den freiwilligen Kohlenstoffmarkt/-märkten gehandelt werden, nach ihrer Verwendung zu unterscheiden, wobei sich eine Unterscheidung zwischen “Ausgleich” und “Finanzierungsbeiträgen”, die durch die Verwendung einer Kohlenstoffgutschrift geleistet werden, abzeichnet.

Es wird über die Zwecke der Verwendung von Emissionsgutschriften in verschiedenen Segmenten des freiwilligen Kohlenstoffmarktes diskutiert, wie diese Zwecke am besten definiert werden können und welche Auswirkungen sie haben für die Anrechnung von Maßnahmen auf freiwilligen Kohlenstoffmärkten im Zusammenhang mit dem Pariser Abkommen.

(Quelle: http://www.zurich-cma.org)

 

Wir freuen uns mit unserer Kollegin Gesa Schöneberg am 06.10.2021 ab 17:30 Uhr gemeinsam mit Hugh Salway (Gold Standard) und Naomi Swickard (Verra) auf der Podiumsdiskussion I über Anwendungsfälle auf dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt/den freiwilligen Kohlenstoffmärkten zu diskutieren.

An der Veranstaltung nehmen Vertreter von Regulierungsbehörden für den Kohlenstoffmarkt, Standardisierungsgremien für den freiwilligen Markt und Entwickler/Vermittler von Aktivitäten teil.

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