Die Kompensationspartner registrieren ihre Projekte unter Kompensationsstandards und haben ein eigenes Konto im Register des jeweiligen Standards. Kompensationszertifikate werden im Konto gutgeschrieben, sobald die Kompensationspartner nachgewiesen haben, dass sie eine klimawirksame Leistung in ihrem Kompensationsprojekt erbracht haben. Als Kunde zahlen Sie bei den meisten Projekten für eine im Vorfeld erbrachte Leistung (ex-post).

Bei der Kompensation wird zwischen der Ausstellung von Zertifikaten ex-post (lat. „aus danach“) und ex-ante (lat. „aus vorher“) unterschieden. Ex-post Zertifikatstypen stehen für eine bereits erbrachte Leistung, während ex-ante Zertifikatstypen für eine zukünftig zu erbringende Leistung stehen. Ex-ante Zertifikate dienen also der Vorfinanzierung einer später angestrebten Klimaschutzleistung. Mehr Informationen zu den Zertifikatstypen und allen weiteren zugelassenen Standards und Prozessen finden Sie hier.
Um die Kompensation abzuschließen, wird das Zertifikat im jeweiligen Register des Kompensationsstandard stillgelegt. Durch eine Stilllegung werden die Zertifikate „verbraucht“ und es wird sichergestellt, dass die Zertifikate kein zweites Mal verkauft oder anderweitig transferiert werden können. Das Stilllegen der Zertifikate nimmt dabei im Normalfall der Kompensationsanbieter vor.

Lassen Sie sich nach dem Kauf einen Stilllegungsnachweis vom Anbieter zeigen. Einige Kompensationspartner legen Zertifikate erst nach einer gewissen Zeit still. Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden. Lassen Sie sich in diesem Falle aber zumindest einen Nachweis (z.B. Spendennachweis) ausstellen, der die Höhe der kompensierten Treibhausgasemissionen ausweist.