Hier kommen Sie zum Infosheet „Artikel 6 und der freiwillige Kohlenstoffmarkt. Zentrale Handlungsempfehlungen”.

Sowohl dieses Infosheet als auch weitere Infosheets und Studien stehen Ihnen kostenlos und frei zugänglich zur Verfügung: https://allianz-entwicklung-klima.de/informieren/infosheets_und_leitfaeden/

Die Ablösung des Kyoto-Protokolls durch das Übereinkommen von Paris und die Beschlüsse der nachfolgenden UN-Klimakonferenzen haben weitreichende Auswirkungen auf den freiwilligen Kohlenstoffmarkt und das Engagement von Unternehmen und anderen Organisationen für das Klima.

Eine wichtige Regelung betrifft die Vermeidung der Doppelzählung von Emissionsreduktionen, die zukünftig über die Vereinbarung und Umsetzung von sog. Corresponding Adjustments sichergestellt werden soll. Diese sind für zwischenstaatliche Kooperationen (Artikel 6.2) beschlossen. Ob und inwieweit dies auch für den nicht regulierten, freiwilligen Markt zutrifft, wird derzeit noch unterschiedlich beurteilt und hat zu Verunsicherungen auf Seiten von Anbieter:innen und Nachfrager:innen von Emissionszertifikaten geführt, unter anderem im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Zertifikaten mit der entsprechenden Autorisierung durch die Gaststaaten der Klimaschutzprojekte.

Um die spezifischen Implikationen der neuen Rahmen- bedingungen auszuloten und Handlungsoptionen für integren Klimaschutz aufzuzeigen, der insbesondere auch eine Doppelzählung von Emissionsgutschriften ausschließt, hat die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima einen praxisnahen Leitfaden unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen aktualisiert.

Darin befinden sich neben einer Einordnung des politischen Hintergrunds, den Auswirkungen des Regelwerks zum Pariser Klimaabkommen und der Darstellung verschiedener relevanter Initiativen des freiwilligen Kohlenstoffmarkts insbesondere Praxisempfehlungen für Nutzer:innen und Anbieter:innen von Emissionszertifikaten.

Basierend auf den Ergebnissen des Leitfadens leitet die Stiftung die folgenden Handlungsempfehlungen ab.