Vom Menschen ausgestoßene Emissionen bedrohen das atmosphärische Gleichgewicht der verschiedenen Gase. Sogenannte Treibhausgase verursachen den Anstieg der globalen Temperatur. Bei den internationalen Klimaverhandlungen spricht man von sechs verschiedenen Treibhausgasen: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O) und verschiedenen Fluorkohlenwasserstoffen (wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid). Nicht jedes Treibhausgas hat die gleiche Erwärmungswirkung. Ein Kilogramm Methan trägt zum Beispiel 28-mal so stark zum Treibhauseffekt bei wie ein Kilogramm Kohlendioxid. Deshalb wird mit Hilfe des sogenannten Treibhauspotentials oder auch CO2-Äquivalent die Erwärmungswirkung normiert. CO2 ist das Treibhausgas, das am meisten vom Menschen verursacht und ausgestoßen wird. Deshalb wird oft nur vom CO2-Fußabdruck gesprochen, obwohl auch andere Treibhausgase ausgestoßen werden. In einer CO2-Bilanz werden neben Kohlendioxid oft auch andere Treibhausgase bilanziert und in der Einheit Tonnen CO2-Äquivalent (CO2e) angegeben.
Die freiwillige Kompensation bietet Unternehmen, Institutionen aber auch Privatpersonen eine weitere Möglichkeit, sich am Klimaschutz zu beteiligen und gleichzeitig Entwicklung zu fördern. Das Prinzip der Kompensation beruht auf der Überlegung, dass es für das Klima nicht entscheidend ist, an welcher Stelle Treibhausgase vermieden oder reduziert werden. Bei der Kompensation werden daher Treibhausgasemissionen, die an einem Ort verursacht werden, in gleicher Höhe an anderer Stelle durch die Finanzierung von Entwicklungs- und Klimaschutzprojekten eingespart.
Entscheidend für das Instrument der Kompensation ist, dass die Klimaschutzleistung ohne den Verkauf zertifizierter Emissionsreduktionen nicht stattgefunden hätte. Die Kompensation von Treibhausgasen erfolgt also zusätzlich zu bestehenden Klimaschutzmaßnahmen („Zusätzlichkeit“).
Die freiwillige Kompensation von Treibhausgasen bietet Ihnen als Unternehmen, Institution oder Privatperson eine Möglichkeit nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz zu fördern. Die CO2-Kompensation erfolgt durch die Finanzierung von Projekten in Entwicklungs- und Schwellenländern, die neben dem Klimaschutz auch die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort verbessern.
Zuerst sollten Sie sich eine:n Partner:in für Entwicklung und Klima suchen. Partner:innen für Entwicklung und Klima unterstützen bei der Erstellung der CO2-Bilanz. Privatpersonen können ihr CO2-Profil mit dem UBA-CO2-Rechner erstellen. Nach der Erstellung der CO2-Bilanz können Sie über den von Ihnen ausgewählten Partner:innen für Entwicklung und Klima Ihre CO2-Emissionen ausgleichen, indem Sie hochwertige Klimazertifikate im Umfang Ihrer gewünschten Kompensationsmenge erwerben. Falls Sie umfangreiche Kompensationen planen, besteht die Möglichkeit gemeinsam mit Projektpartnern auch eigene, individuelle Projekte entwickeln und zertifizieren lassen.
Die Klima- oder Emissionszertifikate bescheinigen, dass Emissionen in derselben Höhe in Klimaschutzprojekten reduziert werden. Viele dieser Projekte sind in Schwellen- und Entwicklungsländern angesiedelt. Dort fallen Emissionsminderungskosten pro t CO2 häufig niedriger aus als in Industrieländern. Klimaschutzprojekte können dort neben einem wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz auch Beiträge zum technologischen Fortschritt und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen leisten. Mit dem Zertifikatskauf werden beispielsweise Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien oder zur Aufforstung von Wäldern finanziert. Anschließend müssen die Emissionszertifikate stillgelegt werden, um die Kompensationsleistung sicherzustellen. Die Stilllegung erfolgt über den Partner für Entwicklung und Klima. Sie sollten den Löschungsnachweis für die erworbenen Emissionszertifikate einfordern.
Die freiwillige Kompensation von Treibhausgasen bietet Ihnen als Unternehmen, Institution oder Privatperson eine Möglichkeit nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz zu fördern. Die CO2-Kompensation erfolgt durch die Finanzierung von Projekten in Entwicklungs- und Schwellenländern, die neben dem Klimaschutz auch die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort verbessern.
Zuerst sollten Sie sich einen Partner für Entwicklung und Klima suchen. Partner für Entwicklung und Klima unterstützen bei der Erstellung der CO2-Bilanz. Privatpersonen können ihr CO2-Profil mit dem UBA-CO2-Rechner erstellen. Nach der Erstellung der CO2-Bilanz können Sie über den von Ihnen ausgewählten Partner für Entwicklung und Klima Ihre CO2-Emissionen ausgleichen, indem Sie hochwertige Klimazertifikate im Umfang Ihrer gewünschten Kompensationsmenge erwerben. Falls Sie umfangreiche Kompensationen planen, besteht die Möglichkeit gemeinsam mit Projektpartnern auch eigene, individuelle Projekte entwickeln und zertifizieren lassen.
Die Klima- oder Emissionszertifikate bescheinigen, dass Emissionen in derselben Höhe in Klimaschutzprojekten reduziert werden. Viele dieser Projekte sind in Schwellen- und Entwicklungsländern angesiedelt. Dort fallen Emissionsminderungskosten pro t CO2 häufig niedriger aus als in Industrieländern. Klimaschutzprojekte können dort neben einem wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz auch Beiträge zum technologischen Fortschritt und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen leisten. Mit dem Zertifikatskauf werden beispielsweise Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien oder zur Aufforstung von Wäldern finanziert. Anschließend müssen die Emissionszertifikate stillgelegt werden, um die Kompensationsleistung sicherzustellen. Die Stilllegung erfolgt über den Partner für Entwicklung und Klima. Sie sollten den Löschungsnachweis für die erworbenen Emissionszertifikate einfordern.
Die freiwillige Kompensation von Treibhausgasen kann zugleich Klimaschutz und Entwicklung fördern (vgl. 1.5). Die Kompensation von Treibhausgasen über Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern fördert neben der positiven Klimawirkung u.a. auch die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen vor Ort oder trägt beispielsweise zum Schutz der Biodiversität bei. Hochwertige Klimaschutzprojekte sind oft dadurch gekennzeichnet, dass sie einen besonderen Fokus auf positive Entwicklungswirkungen legen, die auch nachweislich zertifiziert sind. So tragen die Klimaschutzprojekte auch maßgeblich zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 bei.
Je mehr Emissionszertifikate aus hochwertigen Klimaschutzprojekten erworben werden, desto mehr CO2-Emissionen werden eingespart und desto größer sind die Entwicklungswirkungen. Im Jahr 2019 wurden auf dem deutschen Kompensationsmarkt 20,2 Mio. Emissionszertifikate stillgelegt (Allianz für Entwicklung und Klima, 2020). Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2018 96,2 Mio. Emissionszertifikate auf dem internationalen freiwilligen Kompensationsmarkt gehandelt (Ecosystem Marketplace, 2018). In den letzten Jahren war ein stetiges Wachstum auf dem deutschen und internationalen Kompensationsmarkt zu verzeichnen.
Kompensationsprojekte werden weltweit durchgeführt, die meisten Projekte sind in Entwicklungs- und Schwellenländern angesiedelt.
Zu den häufigsten Projekttypen zählen Erneuerbare Energie-, Energieeffizienz-, Landwirtschafts-, Wald und Forstwirtschaftsprojekte:
Die Finanzierung von diesen Klimaschutzprojekten trägt, neben den CO2 Minderungseffekten, auch zum wirtschaftlichen und technologischen Fortschritt bei und verbessert so die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort.
Der Zertifikatspreis für eine Tonne CO2-Äquivalent variiert von Anbieter zu Anbieter. Die Höhe des Preises wird durch mehrere Faktoren beeinflusst. Dabei variieren die Kosten der Kompensation, je nach Aktivität, die zum Ausgleich von Emissionen unternommen wird, sowie nach Standort oder Größe des Projektes. Projekte unterscheiden sich auch darin, welche Wirkungen sie über die Minderungen von Treibhausgasen hinaus erzielen: manche Projekte reduzieren in erster Linie Treibhausgase, andere schaffen auch erheblichen Mehrwert, indem sie zum Beispiel die Luftverschmutzung reduzieren oder Einkommen für die ärmsten Bevölkerungsschichten generieren.
In der Allianz liegt der Fokus auf Projekten mit vielfältigen positiven Wirkungen und einem Beitrag zur Entwicklung in Entwicklungs- und Schwellenländern. Weitere Einflussfaktoren sind das Alter der Zertifikate sowie die Höhe der Nachfrage nach bestimmten Projekttypen oder Standorten. Zudem kann das Volumen, das gekauft wird, den Preis für eine Tonne CO2-Äquivalent beeinflussen. Außerdem ist der Preis eines Zertifikats auch abhängig von den Qualitätsanforderungen, die an dieses gestellt werden. Es gibt verschiedene Qualitätsstandards, die sicherstellen, dass bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden. Ein höherer Preis ist jedoch nicht grundsätzlich mit einer höheren Qualität gleichzusetzen.
Um auf dem freiwilligen Markt Projektqualität zu gewährleisten, haben sich verschiedene anbieterübergreifende Qualitätsstandards etabliert. Zu den gängigsten gehören unter anderem Gold Standard (GS), Verified Carbon Standard Climate (VCS), Climate, Community & Biodiversity Standard (CCBS), SOCIALCARBON, Fairtrade-Klimastandard und Plan Vivo. Diese Standards garantieren, dass verschiedene Kriterien wie Transparenz, Zusätzlichkeit der Klimawirkungen und Permanenz eingehalten werden. Die Allianz hat bereits einen Kriterienkatalog erarbeitet, der die gemeinsamen Anforderungen an die Entwicklungs- und Klimaschutzprojekte sowie die zugelassenen Standards definiert.
Gehobene Qualitätsstandards verbieten den Verkauf von Minderungen bevor sie überhaupt eingetreten sind („ex-ante“), was jedoch für manche langfristige Projekte wie Aufforstung eine Einschränkung bedeuten kann. Ex-ante Zertifizierungen sind in der Allianz für Entwicklung und Klima zugelassen, können jedoch nicht für Aussagen zum Umfang der erfolgten Kompensation oder für Aussagen in Richtung einer bereits erreichten Klimaneutralität genutzt werden.
Die Zertifikate auf dem Markt der freiwilligen Kompensation werden von privaten Anbietern angeboten und frei gehandelt. Für die Klimawirkung ist entscheidend, dass Zertifikate nicht mehrfach verkauft werden können. So ist sichergestellt, dass jede Kompensationszahlung tatsächlich zur Emissionsminderungen beiträgt. Deswegen werden die Zertifikate „stillgelegt“, wenn sie für Kompensationszwecke bereits genutzt wurden – sie können also nicht noch einmal verkauft werden.
Um dies zu ermöglichen, müssen die ausgegebenen Zertifikate eines Projekts an zentraler Stelle registriert werden. Konkret vergeben entsprechende Register Seriennummern und verfolgen die Besitzverhältnisse der Emissionszertifikate. Die Information darüber, ob Zertifikate „stillgelegt“ wurden, ist meistens öffentlich zugänglich. Es gibt kein allgemeingültiges öffentliches Register für Zertifikate des freiwilligen Marktes. Vielmehr hat jeder Qualitätsstandard sein eigenes Register oder nutzt das Register eines Drittanbieters. Relevant sind insbesondere zwei Registerbetreiber, die APX und IHS Markit, die beiden größten Register im Bereich freiwilliger Emissionstransaktionen. Der Clean Development Mechanism des Kyoto-Protokolls betreibt ein eigenes Register: Certified Emission Reductions (CERs) aus CDM-Projekten können freiwillig im CDM-Register stillgelegt werden. Auch der Gold Standard betreibt ein eigenes Register zur Stilllegung seiner Zertifikaten. Seit April 2020 verfügt auch VERRA über ein eigenes Register.
Bei der freiwilligen Kompensation gleichen Unternehmen, Institutionen oder Privatpersonen, ihre verbliebenen Emissionen aus, ohne dazu verpflichtet zu sein. Kompensationsansätze sind daher keineswegs als Ersatz zum ambitionierten Klimahandeln gedacht. Ambitionierte nationale Klimaziele zu setzen und einzuhalten, bleibt weiterhin für die Regierungen unabdingbar, um den Klimawandel zu bekämpfen. Auch Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen sollten in erster Linie bemüht sein, die durch ihre Tätigkeiten entstandenen Emissionen zu reduzieren. Doch nicht überall ist es möglich, Emissionen vollständig zu vermeiden oder zu reduzieren. In diesem Fall kommt deren Ausgleich durch Emissionsreduktionen an anderer Stelle in Betracht. So wird in den Unternehmen die Option der freiwilligen Kompensation meist zum Ausgleich dienstlicher Flüge, des CO2-Fußabdrucks des gesamten Unternehmens oder einzelner Produkte genutzt. Jedoch sollten die Kompensationsmöglichkeiten nicht als Anlass genommen werden, Bemühungen zur Emissionsvermeidung und -reduktion zu umgehen.
Kompensationsprojekte werden weltweit durchgeführt, die meisten Projekte sind in Entwicklungs- und Schwellenländern angesiedelt. Hier können sie bereite Wirkung entfalten und neben Klimaschutz auch die Lebensbedingungen verbessern.
Anbieter für Kompensationen entwickeln eigene Klimaschutzprojekte und verkaufen die daraus erzeugten Zertifikate. Viele Anbieter bedienen sich jedoch an dem bereits vorhandenen Markt, erwerben dort Zertifikate und bieten diese ihren Kunden an. Aktuell fungieren zahlreiche Flug- und Busgesellschaften, Reiseportale oder Druckereien als „Drittanbieter“ für Zertifikate: Sie bieten den Kunden an, die durch ihren Auftrag an die Firma entstandenen Emissionen zu kompensieren, und erwerben gegebenenfalls Zertifikate bei den Anbietern freiwilliger Kompensation. Das kann in Form einer Zusatzoption bei der Bestellung oder bereits im Angebot einberechnet sein.
Mit den Einnahmen aus dem Verkauf von Zertifikaten werden unterschiedlichste Projekte finanziert. Hierzu zählen beispielsweise der Einsatz von erneuerbaren Energien oder energiesparenden Technologien, die Aufforstung von Wäldern, oder die Renaturierung von Mooren. Im Rahmen der Allianz für Entwicklung und Klima werden ausschließlich Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern erfasst.
Wie viel Geld bei den Projekten ankommt ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich. Seriöse Partner:innen für Entwicklung und Klima berichten über ihre Einnahmen und ihre Ausgaben und weisen ihren Verwaltungsanteil aus. Bei der Auswahl eines Partners für Entwicklung und Klima sollten Sie darauf achten, ob Jahresberichte zur Verfügung gestellt werden, die Ihnen zeigen, zu welchem Anteil Ihr Geld in die Projekte und in die Verwaltung des Anbieters fließen.
Die Allianz für Entwicklung und Klima wurde vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller im November 2018 gegründet um freiwilliges, nichtstaatliches Engagement für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz zu fördern. Das Ziel ist somit die gleichzeitige Förderung von Entwicklung und Klimaschutz. Somit verfolgt die Allianz einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl die Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 als auch die des Pariser Abkommens unterstützt, denn Klimapolitik ist eng mit Entwicklungspolitik verknüpft. Durch die Finanzierung CO2 einsparender Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern soll dort neben dem Klimaschutz auch der wirtschaftliche und technologische Fortschritt befördert und so die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort verbessert werden.
Gemeinsam mit ihren Unterstützer:innen möchte die Allianz nachhaltige Perspektiven für Entwicklungs- und Schwellenländer schaffen und zugleich unsere eigene Zukunft sichern. Konkret soll daher die Mobilisierung nichtstaatlicher Finanzmittel mit Hilfe des Instruments der CO2-Kompensation für Entwicklung und Klimaschutz gesteigert werden. Deshalb setzt sich die Allianz für die politische Anerkennung der freiwilligen Kompensation sowie die Verbesserung der erforderlichen institutionellen Rahmenbedingungen zur Förderung besagter Projekte ein. Ein weiteres Ziel ist die Kommunikation der erreichten Menge CO2-Kompensation und die damit einhergehenden Entwicklungswirkungen zur Verbesserung der Transparenz auf dem deutschen freiwilligen Emissionshandelsmarkt sowie zur Erweiterung des Fokus rund um Kompensation auf alle Wirkungen.
Um ihr langfristiges Wirken zu sichern und sogar zu multiplizieren und um ihre Arbeit auf ein solides Fundament zu stellen, wurde die Allianz für Entwicklung und Klima in eine Stiftung überführt. Die Gründerin der Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Die Stiftungszwecke sind:
Die Allianz verfolgt mit ihren Aktivitäten und ihrer Plattform darüber hinaus das Ziel, die Vernetzung und den fachlichen Austausch der Unterstützer:innen der Allianz untereinander voranzutreiben. Schlussendlich soll gesammeltes Know-how gebündelt und verbreitet werden, auch im internationalen Kontext.
Wie in den Zielen aufgeführt, möchte die Allianz den Fokus der Kompensation neben den Klimawirkungen auch auf die vielfältigen Entwicklungswirkungen von Projekten legen. Die Projekte sollen insbesondere auch dazu beitragen, die Ziele der UN-Entwicklungsagenda 2030 zu erreichen, indem sie die Lebensbedingungen der Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern verbessern. In dem erarbeiteten Kriterienkatalog sind die zugelassenen Standards und Projekte festgehalten.
Die Initiative ist erfolgreich, wenn sie in großem Umfang zum Wachstum des freiwilligen Kompensationsmarktes in Deutschland beiträgt und zugleich umfangreiche Mittel für die Umsetzung der Agenda 2030 bereitstellt.
Durch die Orientierung an der Agenda 2030 verfolgen wir nachhaltige Entwicklung, die nicht nur das Weltklima mit Hilfe wirkungsvoller CO2-Kompensation schützt, sondern auch nachhaltige Perspektiven für Entwicklungs- und Schwellenländer schafft. Die Klimaschutzprojekte, die dort umgesetzt werden, verbessern neben dem Klima auch die Lebensbedingungen der Menschen und tragen zum technologischen Fortschritt bei.
Freiwillige Kompensation kämpft mitunter mit einem negativen Image. Dies hat mehrere Gründe:
Erstens wird freiwillige Kompensation bisweilen mit „Ablasshandel“ assoziiert oder als Nullsummenspiel verstanden. Eine mögliche Konsequenz der Kompensation könnte darin bestehen, dass auf individueller oder unternehmerischer Ebene sorgloser mit dem eigenen CO2-Fußabdruck umgegangen werde. Gegen dieses Image sprechen Forschungsergebnisse, die zeigen, dass Menschen, die kompensieren, sich auch insgesamt klimafreundlicher verhalten. Die Allianz plädiert ausdrücklich dafür, dass Emissionen soweit möglich vermieden und reduziert werden bevor die heute noch nicht vermeidbaren Emissionen kompensiert werden. Kompensationszahlungen sollen somit keineswegs als „Freibrief“ verstanden werden, sondern vielmehr als eine zusätzliche Möglichkeit, einen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 zu leisten und das Klima zu schützen. Die im Rahmen der Allianz für Entwicklung und Klima unterstützten Kompensationsprojekte fördern zusätzliches, freiwilliges Engagement aus dem Privatsektor, von Institutionen, Verbänden, Kommunen und Privatpersonen. Minderungsverpflichtungen, etwa aus dem Europäischen Emissionshandelssystem sowie nationale Emissionsminderungsziele sind davon vollkommen unberührt und bleiben bestehen.
Zweitens leisten Kompensationszahlungen nur einen Entwicklungs- und Klimaschutzbeitrag, sofern die ausgewählten Projekte von guter Qualität sind. In Hinblick auf die Qualität der Projekte gibt es tatsächlich Unterschiede. Ein wichtiger Aspekt ist die sogenannte Zusätzlichkeit – das heißt, dass die Klimaschutzprojekte durch die Möglichkeit des Verkaufs von Kompensationszertifikaten ermöglicht und nicht ohnehin umgesetzt werden. Auch darf die Menge der berechneten Emissionsminderungen nicht überschätzt werden. Des Weiteren muss – vor allem bei Waldprojekten – sichergestellt werden, dass die erzielten Emissionsminderungen langfristig Bestand haben und die Einsparungen bereits erzielt wurden. Denn wenn ein geschützter Wald zu einem späteren Zeitpunkt gerodet wird, könnten die vorher bilanzierten Emissionen doch noch freigesetzt werden.
Projekte unterscheiden sich auch darin, ob und ggfs. welchen Beitrag sie zur nachhaltigen Entwicklung nach den „Sustainable Development Goals“ (SDGs) der Vereinten Nationen leisten. Auch hier gibt es spezielle Siegel, die Projekte mit besonders hohem Entwicklungsbeitrag herausstellen. So fordert der „Gold Standard for the Global Goals“ beispielsweise den Nachweis von Beiträgen zu zwei weiteren SDGs neben dem SDG 13 (Bekämpfung des Klimawandels). Darüber hinaus haben sich eigene Zusatzstandards entwickelt, die die Entwicklungswirkungen von Klimaschutzprojekten zertifizieren (u.a. CCBS, Social Carbon). Käufer von Kompensationszertifikaten sollten sich daher ein gutes Bild von den Anbietern und den genutzten Qualitätsstandards machen. Zur Hilfestellung gibt es verschiedene Leitfäden, u.a. vom Umweltbundesamt und der Web-Seite www.offsetguide.org. Die Allianz wird über relevante Leitfäden und andere Hilfestellungen bei der Auswahl von Projekten informieren.
Durch die Unterzeichnung der „Mitmacherklärung“ werden Unternehmen, Vereine, Verbände, Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen, Institutionen, Städte, Kommunen, Behörden oder Privatpersonen Unterstützer der Allianz für Entwicklung und Klima. Die Allianz informiert ihre Unterstützer:innen über aktuelle Themen in den Bereichen nachhaltige Entwicklung und freiwillige Kompensation und fördert in Workshops und fachlichen Veranstaltungen wie die regelmäßig stattfindende Jahreskonferenz den Austausch untereinander und mit erfahrenen Partnern:innen für Entwicklung und Klima. Interessierte Unterstützer:innen können selbst an der weiteren Ausgestaltung der Multi-Akteurs-Partnerschaft mitwirken.
Unterstützer:innen verpflichten sich, über die im Rahmen der von ihnen finanzierten Projekte erzielten Entwicklungswirkungen und Kompensationsleistungen zu berichten. Dafür werden sie einmal jährlich von der Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima kontaktiert und bei Bedarf bei der Erfassung unterstützt. Die Kommunikation über erreichte Entwicklungswirkungen und erfolgte Kompensation seitens der Unterstützer:innen fördert die Sichtbarkeit der im Rahmen der Allianz von nichtstaatlichen Akteuren zusätzlich erzielten Beiträge zu Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung. Für ihre eigene Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit wird den Unterstützer:innen das Logo der Allianz zur Verfügung gestellt.
Die Unterstützer:innen der Allianz sind hier gelistet.
Die Allianz für Entwicklung und Klima ist eine Austauschplattform/ Multi-Akteurs-Partnerschaft. Die Allianz selbst bietet daher keine Projekte an. Sie listet Partner:innen für Entwicklung und Klima, die qualitativ hochwertige Standards nutzen.
Die Partner:innen für Entwicklung und Klima beraten die Unterstützer:innen bei der Auswahl konkreter Projekte oder bei der Entwicklung eigener, individueller Entwicklungs- und Klimaschutzprojekte. Falls Sie Interesse an der Projektentwicklung haben sollten, können Sie sich direkt an unsere Partner: innen für Entwicklung und Klima wenden.
Die Teilnahme an der Allianz ist für alle Akteure kostenfrei und damit nicht mit finanziellen Kosten verbunden. Allerdings verpflichten sich Unterstützer:innen mit der Mitmacherklärung dazu, sich perspektivisch klimaneutral zu stellen. Unternehmen sind dazu angehalten, hochwertige CO2-Kompensation in signifikantem Umfang zu nutzen und bereits erfolgte Kompensationsmaßnahmen zu erfassen und zu kommunizieren. Der Erwerb von Zertifikaten zur Kompensation ist kostenpflichtig und variiert, je nach Partner:innen für Entwicklung und Klima (vg. auch 1.5).
Zur Kommunikation der erfolgten Kompensationsmaßnahmen führt die Allianz jährlich eine sogenannte Baselineabfrage durch. Hierbei werden alle Unterstützer:innen nach Details ihrer Kompensation gefragt, z.B. in welchem Umfang und nach welchen Standards sie im vergangenen Jahr ihre Emissionen kompensiert haben. Durch diese Abfrage wird sichtbar, welche Wirkung die Allianz hat, aber auch welche Hürden aufgetreten sind und wo noch Unterstützungsbedarf besteht.
Das FAW/n ist Impulsgeber und Unterstützer der Allianz für Entwicklung und Klima. Als prominenter Botschafter wirbt das FAW/n für die nichtstaatliche Förderung von Projekten in Nicht-Industrieländern, die zugleich Entwicklung und internationalen Klimaschutz fördern und gewinnt neue Unterstützer:innen.
Die Stiftung unterstützt die fachliche und logistische Umsetzung der Allianz und ist Ansprechpartnerin für Unterstützer:innen. Sie organisiert die Jahreskonferenz sowie den fachlichen Austausch unter den Unterstützer:innen, Auftritte der Allianz auf Veranstaltungen und ihre Öffentlichkeitsarbeit.
Die Geschäftsstelle der Stiftung befindet sich in Berlin.
Die Stiftung ist eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Mit der Stiftung wurde die Allianz auf eigene Füße gestellt und erhält eine klare Rechtsform. Damit haben alle Unterstützer:innen die Sicherheit, dass ihr Engagement dauerhaft über viele Jahre hinweg gewährleistet ist. Die Stiftung wird von erfahrenen Vorständen sicher in die Zukunft gesteuert. An der institutionellen Arbeit der Stiftung können sich Unterstützer:innen auch als Förder:innen beteiligen, um so ihr Wirken zu stärken und auszubauen.
Gründerin der Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Die Initiative Climate Neutral Now des UN Klimasekretariats (UNFCCC) und die Allianz für Entwicklung und Klima verfolgen beide das Ziel, verschiedene nichtstaatliche Akteure für nachhaltige Entwicklung und den Klimaschutz zu gewinnen, indem sie den Zugang zu Klimazertifikaten herstellen und eine Austauschplattform für diese Akteure darstellen. Climate Neutral Now ist bei der Allianz als Partner:innen für Entwicklung und Klima gelistet, daher stehen beide im Austausch miteinander, sind aber unabhängig voneinander.
Ein Unternehmen kann die Berechnung der Treibhausgasmissionen seiner Aktivitäten – Treibhausgas-Bilanzierung oder CO2-Bilanzierung – extern in Auftrag geben. Hierfür existieren verschiedene Anbieter, die sich nach etablierten Standards richten (wie z.B. einschlägige ISO-Normen, Greenhouse Gas Protocol) und diese auch offenlegen. Dabei ist auf die transparente Darlegung der Berechnungsgrundlagen durch den Anbieter zu achten. Je detaillierter und differenzierter die Berechnung erfolgt, desto genauer werden die tatsächlich verursachten Treibhausgasemissionen erfasst. Unternehmen können die Emissionen einbeziehen, die unmittelbar der Kontrolle des Unternehmens unterliegen (Scope 1), die auch indirekt durch Tätigkeiten des Unternehmens entstehen (Scope 2) sowie die entlang der Lieferkette verursacht werden (Scope 3).
Grundsätzlich bedeutet Klimaneutralität, keine negativen Auswirkungen auf das Klima zu verursachen. Das kann dadurch erreicht werden, dass möglichst wenige Treibhausgase ausgestoßen und die verbleibenden Emissionen durch Emissionszertifikate vollständig kompensiert werden. Klimaneutralität ohne Kompensationsaktivitäten ist in nur wenigen Fällen möglich. Es geht also um bilanzielle Klimaneutralität. Jedoch sollte stets im Vordergrund stehen, die Potenziale der Verringerung und Vermeidung der Emissionen maximal zu nutzen. Das Verständnis von Klimaneutralität variiert unter den Unternehmen, insbesondere weil neben unterschiedlichen Jahren als Zielmarken (z.B. 2020, 2030, 2040, 2050) unterschiedliche Ambitionsniveaus zugrunde liegen: So kann man die Emissionen einbeziehen, die unmittelbar der Kontrolle des Unternehmens unterliegen, z.B. durch die Herstellung eines konkreten Produkts (Scope 1), aber auch die Emissionen, die indirekt durch Tätigkeiten des Unternehmen entstehen, wie z.B. Energieverbrauch im Bürogebäude (Scope 2), sowie die Emissionen, die entlang der Lieferkette entstehen (Scope 3). Für unterschiedliche Branchen bedeutet Klimaneutralität unterschiedliche Anstrengungen: So dürfte für ein Dienstleistungsunternehmen Klimaneutralität einfacher (oder kostengünstiger) zu erreichen sein als für einen Stahlproduzenten.
Die Allianz bietet eine Austauschplattform zu nachhaltiger Entwicklung und freiwilliger CO2-Kompensation und vermittelt Informationen, z.B. über Anbieter von Kompensationszertifikaten, Projekttypen und Qualitätsstandards für die teilnehmenden Akteure.
Unterstützer:innen der Allianz wird eine einzigartige Plattform geboten, um sich mit anderen Unterstützer:innen auszutauschen, zum Beispiel in den verschiedenen Arbeitsgruppen. Unternehmen können von diesem großen Netzwerk der Allianz, in dem alle Branchen vertreten sind, profitieren. Zudem organisiert die Allianz regelmäßig sogenannte Jahreskonferenz, bei dem Fachliches in Vorträgen und Arbeitsgruppen diskutiert wird.
Außerdem bietet die Allianz ihren Unterstützer:innen Zugang zu Partnern:innen für Entwicklung und Klima, die gewisse Standards bezüglich der finanzierten Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern erfüllen müssen, um Irreführungen und Reputationsschäden der Unternehmen auszuschließen.
In Zukunft soll auch die Bereitstellung verschiedener Tools zu den Themen nachhaltige Entwicklung und CO2-Kompensation folgen.
Mit der Teilnahme der Allianz können sie sich als Vorreiter:in positionieren, denn der Klimawandel ist eine der wichtigsten Fragen der Menschheit. Als Unterstützer:in der Allianz agieren Sie zukunftsorientiert, schaffen nachhaltige Perspektiven für Entwicklungs- und Schwellenländer und schützen das Weltklima mithilfe wirkungsvoller CO2-Kompensation.
Der Beitritt zur Allianz ist kostenfrei. Reisekosten für die Teilnahme an Veranstaltungen der Allianz müssen von den Unterstützer:innen allerdings selbst getragen werden. Unterstützer:innen entscheiden selbst, wie aktiv sie sich in die Arbeit der Allianz einbringen möchten. Aktives Engagement auf der Jahreskonferenz und in Arbeitsgruppen ist jedoch ausdrücklich erwünscht. Ebenso die Werbung für Entwicklungsförderung und Klimaschutz in den eigenen Netzwerken und Gewinnung weiterer Unterstützer:innen für die Allianz. Verbindlich ist die Beteiligung an der jährlichen Abfrage bezüglich erfolgter Kompensation. Mit der Mitmachererklärung verpflichten sich die Unterstützer:innen perspektivisch klimaneutral zu stellen. (vgl. auch 1.5/3.1).
Das Unternehmen muss in nennenswertem Umfang Projekte mit positiver Entwicklungs- und Klimaschutzwirkung in Entwicklungs- und Schwellenländern fördern und bereit sein darüber jährlich an die Allianz zu berichten. Sind diese Punkte erfüllt genügt es die „Mitmacherklärung“ auszufüllen.
Die Allianz ersetzt keine nationalen Emissionsminderungsverpflichtungen, weder staatliche im Rahmen des Pariser Abkommens (und der nationalen Klimabeiträge oder Nationally Determined Contributions, NDCs) noch die von Unternehmen innerhalb des Europäischen Emissionshandelssystems (EHS).
Der verpflichtende Markt bspw. über das Europäische Emissionshandelssystems (EHS) betrifft nur eine Auswahl von Anlagen – überwiegend in der Energiewirtschaft und in bestimmten energieintensiven Sektoren – in der Europäischen Union. Die freiwillige Kompensation geht über die verpflichtenden Ziele des EHS hinaus, indem sie die verbleibenden Emissionen aus EHS-Anlagen kompensiert oder Emissionen adressiert, die nicht vom EHS erfasst sind.
Die CO2-Steuer ist ein effektiver Anreiz mit dem Menschen zu mehr klimafreundlichen Handeln bewegt werden. Dabei wird die Nutzung von treibhausgasintensiven Produkten, wie z.B. fossiler Brennstoffe sukzessive verteuert, woraufhin sich aktuell rentable, aber auf CO2 basierende, Aktivitäten und Investitionen nicht mehr lohnen. Dadurch rücken Investitionen in alternative und treibhausgasarme Innovationen in den Fokus. Das übergeordnete Ziel bei der Einführung einer CO2-Steuer ist somit die Reduktion von Kohlendioxidemissionen. Jeder nichtstaatliche Akteur hat aber auch schwer vermeidbare Emissionen vorzuweisen. Hier kommt die Kompensation ins Spiel. Um Klimaneutralität zu erreichen muss ein Akteur oft zugleich Emissionen vermeiden, reduzieren und kompensieren. CO2-Steuer und Kompensation sind also zwei unterschiedliche Möglichkeiten um das Klima zu schützen, die sich komplementieren und die beide wichtig zur Erreichung der Klimaneutralität sind. Es ist im Vorfeld allerdings immer wichtig bestimmte Emissionen so weit wie möglich zu vermeiden und zu reduzieren bevor Kompensation in Erwägung gezogen wird.
Im Kontext des Pariser Abkommens ist die Zukunft des freiwilligen Kompensationsmarkts momentan ungewiss, da die Verhandlungen zum verpflichtenden Markt unter Artikel 6 noch ausstehen. Mit den Nationally Determined Contributions (NDCs) haben nun alle Staaten Klimaschutzverpflichtungen, die ab 2020 alle fünf Jahre ambitionierter werden sollen. Dies wird Auswirkungen auf die Menge verfügbarer Zertifikate haben, je nachdem wie die Regulierung zu freiwilliger Nutzung durch privatwirtschaftliche Akteur:innen und Anrechnung auf nationale Ziele – Emissionsziele und/oder Finanztransferziele – gestaltet wird. Die genauen Regelungen müssen auf der nächsten Klimakonferenz noch verhandelt werden. Alle Unterstützer:innen der Allianz informieren wir über die erzielten Ergebnisse.
Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima
Chausseestraße 22
10115 Berlin
Telefon: +49 30 3465573-00
E-Mail: info@allianz-entwicklung-klima.de
Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima
Chausseestraße 22
10115 Berlin
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E-Mail: info@allianz-entwicklung-klima.de