Zertifizierte Nachhaltigkeit

Artikel: Katja Vaders

Nachhaltigkeit und globale Verantwortung sind heute zentrale Handlungsfelder vor allem für Unternehmen. Viele von ihnen sind auf dem Prüfstand bei Politik, Gesellschaft und Verbraucher:innen, wenn es um ihre Nachhaltigkeitsstrategien geht. Hinzu kommen neue EU-Regularien, die zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel sowie eine transparente und glaubwürdige Kommunikation fordern.

Es steht also viel auf der Agenda bei Unternehmen, die eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und umsetzen wollen – und nun auch müssen. Hintergrund: Mit einem im Juli 2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf wird die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) jetzt auch auf nationaler Ebene umgesetzt. Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen bekommen damit erstmals den gleichen Stellenwert wie deren Finanzberichterstattung eingeräumt.

Eine rechtliche Regelung für Umweltaussagen gewährleistet die „Empowering Consumer Directive 2024/825“, kurz EmpCo, die für mehr Transparenz im Umgang mit Umweltversprechen sorgen und Verbraucher:innenrechte stärken möchte: durch das Verbot von Greenwashing über nicht zertifizierte Siegel sowie vage, pauschale oder irreführende Umweltaussagen ohne spezifische Nachweise wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“. Auch Socialwashing, die irreführende Kommunikation sozialer Produktmerkmale ist künftig nicht mehr erlaubt. Die Unternehmen unterliegen mit der EmpCo einer Nachweispflicht, müssen also entsprechende Nachhaltigkeitsaussagen klar, objektiv und für Verbraucher:innen nachvollziehbar belegen können. Auch Werbung mit zukünftigen Umweltleistungen (z.B. „Wir sind klimaneutral bis 2045“) sind nur noch unter strengen Auflagen wie einem nachvollziehbaren, mit einem Sachverständigen ausgearbeiteten Umsetzungsplan und einer unabhängigen Überwachung gestattet. Hinzu kommt eine Regelung, die ausschließlich Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen stammen. Bei Verstößen gegen die EmpCo drohen Abmahnungen sowie gerichtliche Unterlassungsverfügungen. Verbindlich sind diese Vorgaben, die der deutsche Gesetzgeber im Februar im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) umgesetzt hat, ab dem 27. September 2026 für alle Unternehmen – ohne eine Übergangsfrist für eine Umstellung von Marketingmaterialien oder Produktverpackungen.

Im Rahmen des Green Deal möchte die EU bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden.

Ina Kamps ist Rechtsanwältin für Marken- und Wettbewerbsrecht, Expertin für nachhaltige Unternehmenskommunikation und sehr versiert in den aktuellen Richtlinien. „Die EU hat den Green Deal im Zuge der Anstrengungen auf den Weg gebracht, bis zum Jahr 2050 erster klimaneutraler Kontinent zu werden. Die damit verbundenen Richtlinien und Verordnungen gehen also in sämtliche Bereiche.“ Hierbei habe es ein großes Regulierungsbestreben gegeben, „punktuell hat man in einigen Bereichen allerdings zurückrudern müssen. Viele Unternehmen sind mit der Fülle neuer Bestimmungen schlichtweg überfordert“, erklärt Ina Kamps.

Die EmpCo, die insbesondere Werbung mit Umweltaussagen regelt, hat die EU auf den Weg gebracht, nachdem die Kommission in einer Studie Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen verschiedenster Branchen überprüft hat und feststellen musste, dass über 50 Prozent von ihnen vage, irreführend, nicht fundiert und über 40 Prozent gar nicht belegt waren. „Es ist durchaus sinnvoll, den Unternehmen klare Kommunikations- und Nachweispflichten aufzuerlegen, damit die Umweltaussagen für Verbraucher:innen nachvollziehbar sind“, erklärt Ina Kamps. In diesem Zusammenhang sei unter Umständen auch ein Verweis auf die Unternehmenswebseite erlaubt, auf der man das Umweltengagement ausführlicher erklären könne; verboten ist es nach der EmpCo hingegen, vage Begriffe wie „klimafreundlich“ isoliert und ohne Erklärung stehen zu lassen.

Ina Kamps ist Rechtsanwältin für Marken- und Wettbewerbsrecht sowie Expertin für nachhaltige Unternehmenskommunikation

Neben der EmpCo hat die EU eine weitere Richtlinie angestoßen, die noch strengere Voraussetzungen für die Werbung mit Umweltaussagen beinhaltet: die Green Claims Richtlinie. Diese sieht in ihrem Entwurf eine Vorabprüfungspflicht vor, nach der jede Werbung mit umweltbezogenen Aussagen von einer noch zu bestimmenden staatlichen Behörde kostenpflichtig geprüft werden soll. Vorgesehen ist, dass die Behörde eine „Unbedenklichkeits-bescheinigung“ für die konkret geprüfte Aussage erteilt, mit der eine Werbung in allen Mitgliedstaaten der EU erlaubt ist. „Allein der bürokratische Akt dahinter steht in keinem Verhältnis. Keiner kann voraussagen, wie lange es dauert, bis solche Prüfungen abgeschlossen sind“, befürchtet Ina Kamps. Einer der Gründe für die Vorbehalte von Unternehmen und Verbänden gegen die Verabschiedung der Green Claims. Derzeit liegt sie auf Eis und wird von der EU-Kommission offenbar nicht weiterverfolgt.

„Wir beobachten, dass die meisten Unternehmen irreführende Aussagen über die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte nicht mit böser Absicht tätigen, sondern einfach nicht wissen, wie genau sie die Angaben konkretisieren müssen“, so Ina Kamps. Dennoch gebe es dann Abmahnungen, die zu öffentlichen Greenwashing-Vorwürfen und mitunter zu erheblichen Imageschäden führen könnten. Es bleibt daher zu befürchten, dass einige Unternehmen ihre Nachhaltigkeitskommunikation von der Agenda nehmen – obwohl diese viele Verbraucher:innen veranlasst, vermehrt zu nachhaltigeren, klimafreundlicheren Produkten zu greifen.

Daher sieht auch Ina Kamps die Green Claims in ihrer jetzigen Form mit der strengen Vorabprüfungspflicht kritisch, die EmpCo hingegen hält sie grundsätzlich für richtig. „Unternehmen sollten ihre Aussagen zuvor genau abklären, sehr präzise sein und nur behaupten, was sie auch ohne Zweifel nachweisen können“, erklärt sie.

In diesem Zusammenhang verweist Kamps auf geprüfte und zertifizierte Siegel, die die Glaubwürdigkeit von Unternehmen und ihrer Produkte stützen können – und ebenfalls Teil der EmpCo bzw. der Umsetzung im deutschen UWG sind. „Das ist neu im deutschen Recht: Ab dem 27. September 2026 darf man mit Nachhaltigkeitssiegeln nur noch werben, wenn diese von einer staatlichen Stelle erteilt oder durch Dritte zertifiziert werden.“

Die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima hat schon jetzt ein eigenes Siegel ins Leben gerufen: das SDGold Siegel, drittzertifiziert durch die unabhängige Prüfinstanz DEKRA. „Die Durchführung der Drittzertifizierung entspricht in der Tat schon jetzt den EU-Regularien, die ab September für alle Siegel gelten“, weiß Ina Kamps.

„Die EU hat den Green Deal im Zuge der Anstrengungen auf den Weg gebracht, bis zum Jahr 2050 erster klimaneutraler Kontinent zu werden.“

Das Siegel SDGold definiert fünf aufeinander aufbauende Schritte der Qualifizierung für Unternehmen: Verantwortlichkeit schaffen, Emissionen im Sinne des Pariser Klimaabkommens bilanzieren und reduzieren, zusätzlichen Klimaschutz sowie die Entwicklung im Sinne der UN Sustainability fördern. Im Zuge des Zertifizierungsprozesses werden also auch Projekte zur wirksamen Kompensation für Menschen im Globalen Süden einbezogen. Damit bietet das Siegel SDGold die Möglichkeit für eine umfassend nachhaltige Unternehmensentwicklung, die auch international wirksam ist, sowie die Grundlage für eine glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation, nach innen wie nach außen. Durch die Drittzertifizierung des Siegels ist genau der Anspruch an Unabhängigkeit und Prüfbarkeit erfüllt, der im Zusammenhang mit der neuen Regulierung immer wichtiger wird.

Die Stiftung agiert im Rahmen des Fünf-Schritte-Verfahren als unabhängige Beraterin und Ansprechpartnerin bei allen offenen Fragen, bietet eine Begleitung durch den Prüfprozess an und stellt eine praxisorientierte Toolbox mit konkreten Hilfsmitteln und Leitfäden bereit. Bei erfolgreichem Durchlaufen des Prozesses wird das Siegel SDGold zunächst für drei Jahre verliehen und zeichnet Unternehmen damit als Excellence in Sustainable Development aus.

Dabei sollte ein Aspekt besonders berücksichtigt werden: „Die Neuregelungen, die durch die EmpCo nun auch im deutschen Recht angekommen sind, werden sich in Anwendung und Auslegung – insbesondere durch Gerichte – zum Teil erst in der Praxis konkretisieren. Es ist daher damit zu rechnen, dass sich hieraus weitere rechtliche Bewertungen ergeben, an die die Nachhaltigkeitskommunikation dann angepasst werden muss“, erklärt Ina Kamps. Fortlaufend aktualisierte Informationen zu den aktuellen Entwicklungen, ergänzende Hinweise sowie weiterführende Materialien stellt die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima auf ihrer Website zur Verfügung.

„Wir beobachten, dass die meisten Unternehmen irreführende Aussagen über die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte nicht mit böser Absicht tätigen, sondern einfach nicht wissen, wie genau sie die Angaben konkretisieren müssen.“

Bilder: MT Stock Studio, Chunyip Wong, Michael Lübke / wasfuersauge.de

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