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Corresponding Adjustments

Damit durch die neuen Rahmenbedingungen des Übereinkommens von Paris keine Doppelzählung stattfindet und die Umweltintegrität gewahrt wird, ist ein sog. Corresponding Adjustment (CA) für den zwischenstaatlichen Handel mit Emissionsgutschriften vorgeschrieben: Ein Land, das die Minderung erwirbt, darf sie auf seine Bilanz anrechnen. Das Gastland, das diese Übertragung genehmigt, darf sie dann nicht in seinen eigenen Emissionsreduktionszielen verbuchen und somit auch nicht zur Erfüllung seines NDC (Nationally Determined Contribution) verwenden. Mit dieser Verrechnung soll eine Doppelzählung ausgeschlossen werden. Im freiwilligen Kohlenstoffmarkt gibt es bislang keine Einigung, inwieweit diese staatlichen Regelungen auch auf Unternehmen zu übertragen sind. Um auch hier Doppelzählung von Emissionsminderungen zu verhindern und damit auch möglichen Reputationsrisiken zu begegnen, empfiehlt die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima, zukünftig nur noch Emissionszertifiktate mit einem CA für den CO2-Ausgleich zu verwenden. Einige Projektentwickler:innen haben mittlerweile Vereinbarungen mit den Gastländern über die Autorisierung der Projekte sowie die Ausstellung von CAs getroffen und können daher bereits eine (begrenzte) Anzahl von Zertifikaten mit CAs zur Verfügung stellen. Die Etablierung von CAs in den Staaten des Globalen Südens und damit die Verfügbarkeit von entsprechenden Zertifikaten im freiwilligen Markt in großer Menge wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima hat gemeinsam mit dem Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie ein transdisziplinäres Projekt initiiert, in dem das Konzept des Contribution Claims und seine Merkmale gemeinsam mit Stakeholdern aus Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft näher beleuchtet und ausgearbeitet werden. Ein Konzeptpapier zu den Grundprinzipien findet sich hier. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie!