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Die doppelte Inanspruchnahme von Emissionsminderungen

Einen aktuell besonders relevanten Fall bildet das double claiming (die doppelte Beanspruchung) von Emissionsreduktionen. Dieser Aspekt ist seit Jahren auch Gegenstand der internationalen Klimaverhandlungen. Darunter versteht man ein Szenario, bei dem dieselbe Klimaschutzleistung aus einem Kompensationsprojekt doppelt beansprucht wird – einmal vom Projekt-Gastgeberland und einmal vom Kompensationsprojekt. Bisher konnte dieses Szenario verhindert werden, da Kompensationsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern umgesetzt wurden, die keine eigenen Minderungsziele unter dem Kyoto-Protokoll und damit kein eigenes Interesse an den erbrachten Emissionsminderungen hatten. 2021 endete jedoch die letzte Periode des Kyoto-Protokolls und es begann die erste 5-Jahres-Phase des Übereinkommens von Paris. Nun verpflichten sich alle Länder zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen, so dass auch Entwicklungs- und Schwellenländer Anspruch auf die Emissionsminderungen in ihrem Gebiet erheben, denn diese Länder wollen ihre internationalen Versprechen ebenfalls erfüllen.

Dabei ist es unerheblich, unter welchem Klimaschutzstandard das Zertifikat generiert wird. Die Emissionsminderungen eines jeden Klimaschutzprojekts können der Erreichung der nationalen Klimaschutzziele des Projekt-Gastlandes angerechnet werden. Ende 2024 müssen alle Länder des Übereinkommens von Paris ihren ersten Bericht zur Erreichung ihrer Klimaschutzziele bei der UN einreichen. Wenn ein Kompensationsprojekt im Land umgesetzt wird und die Emissionsminderungen aus diesem Projekt in die Berichterstattung an die UN einfließen, kann das Projekt keine Kompensationszertifikate mehr generieren. Die Käufer:innen der Zertifikate und das Projekt-Gastland würden Anspruch auf ein und dieselbe Tonne CO2e erheben. Zur Lösung können Regeln etabliert werden, die es dem Gastland erlauben, freiwillig auf eine bestimmte Menge Kompensationszertifikate zu verzichten – es werden dann sogenannte Corresponding Adjustments als Anpassungen am Treibhausgas-Inventar des Gastlandes vorgenommen.

Mehr Informationen zu sogenannten Corresponding Adjustments finden Sie im nächsten Abschnitt und im zugehörigen Infosheet der Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima.

Obwohl die Details dieser Regelungen noch erarbeitet werden müssen, hat sich die Weltstaatengemeinschaft bereits auf ihre Anwendung und damit auf eine korrekte Verrechnung aller international gehandelten Emissionsminderungen verständigt. Alternativ können ein Käufer oder eine Käuferin mit den erworbenen Zertifikaten nicht mehr die eigenen THG-Emissionen kompensieren. Der finanzielle Beitrag wäre dann einzig eine Unterstützung zum Erreichen der Klimaziele des Projekt-Gastlandes.