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Was sind Scopes (Geltungsbereiche) bei der Berechnung der unternehmensbezogenen Treibhausgasemissionen?

Es gibt drei Geltungsbereiche, in denen Unternehmen oder Organisationen Treibhausgase emittieren. Diese Geltungsbereiche werden als “Scopes” bezeichnet.

Emissions-Kategorien (Scopes) nach dem Greenhouse Gas Protocol (EnergieAgentur.NRW)

Scope 1: Emissionen aus Quellen, die direkt in Ihrem Besitz oder Geltungsbereich sind (bspw. Betrieb des eigenen Heizkessels oder Fuhrpark).

Scope 2: Emissionen aus der Nutzung von Energie, die Sie einkaufen (z.B. der eigene Stromverbrauch, Wärme, Kühlung, etc.). Erzeugt Ihr Unternehmen die genutzte elektrische Energie selbst, dann wird dieser Strom nicht als Scope 2 bilanziert, sondern der eingesetzte Brennstoff wird unter den Scope 1 (direkten)-Emissionen bilanziert.

Scope 3: Emissionen, die aus Aktivitäten resultieren, die nicht direkt zu Ihrem Unternehmen gehören (z.B. aus Geschäftsreisen oder dem Abfallmanagement).

Bei der Berichterstattung (z.B. mit dem GHG-Protocol) müssen die Scope 1- und 2- Emissionen bilanziert werden. Die Bilanzierung der Scope 3-Emissionen ist optional.

Weitere aktuelle Informationen zu den verschiedenen Scopes finden Sie im Navigator-Factsheet “Scopes”.

Das GHG-Protocol, einer der meistgenutzten internationalen Standards zur Berechnung unternehmensbezogener Treibhausgasemissionen, beschreibt ab Seite 25 seines Standards die Scopes 1 bis 3 im Detail. Die Berichterstattung der THG-Emissionen in den Scopes 1 und 2 ist verpflichtend. Hilfreich sind zudem die Beispiele von Emissionsquellen innerhalb der Scopes für unterschiedliche Wirtschaftssektoren auf Seite 92. Scope 1- und Scope 2- Emissionsquellen sind so definiert, dass zwei Unternehmen nicht dieselbe Emission berichten. Bei Scope 3 Emissionen kann es zu Überschneidungen kommen. Der vollständige Standard findet sich hier: GHG-Protocol – Corporate Standard