Klimaneutralität wird häufig beschrieben als ein Zustand, in dem menschliche Aktivitäten keine Nettoauswirkungen auf das Klimasystem haben. Um dies zu erreichen, müssen die verbleibenden Emissionen durch den Abbau von Emissionen, z.B. in Klimasenken wie Wäldern und Mooren, ausgeglichen werden. Nach dem Pariser Klimaabkommen soll bis 2050 ein Gleichgewicht zwischen den global ausgestoßenen und aufgenommenen Treibhausgasen erreicht werden. Der Begriff „Klimaneutralität“ wird seitens des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)) allerdings nicht mehr verwendet, weil das Konzept aus wissenschaftlicher Sicht nicht klar ist, von verschiedenen Akteur:innen unterschiedlich genutzt wird und mitunter nicht quantifiziert werden kann.

Rechtlicher Hinweis (Stand 06.11.2025): Für Werbung mit Begriffen wie „klimaneutral“ gelten innerhalb der EU künftig strengere Vorgaben. Die sogenannte „Empowering Consumers“-Richtlinie (EmpCo) gilt ab 27. September 2026 und untersagt u. a. pauschale, nicht belegte Umwelt-Claims, d. h. Nachhaltigkeitsaussagen müssen nachvollziehbar belegt und erläutert sein. In Deutschland hat der BGH am 27.06.2024 beschlossen, dass der pauschale Hinweis „klimaneutral“ ohne nähere Erläuterung mehrdeutig ist und Verbraucher:innen irreführen kann. Bei umweltbezogener Werbung muss deshalb bereits in der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung der Begriff hat (z. B. Emissionsminderung oder Kompensation).
Mehr Informationen zu der Empowering Consumers Directive (EmpCo) finden Sie in der Übersicht zu den Regularien der Europäischen Union.
Die Ziele des Pariser Klimaabkommens richten sich zunächst an die Klimabilanzen der internationalen Staatengemeinschaft. Doch auch einzelne Akteur:innen orientieren sich am Netto-Null-/Neutralitäts-Emissionsziel. Bei der Umsetzung ist jedoch zwischen Ländern, Sektoren, subnationalen Regierungen oder Unternehmen zu differenzieren. Entscheidend aus wissenschaftlicher Perspektive ist, dass die individuelle bzw. unternehmerische Klimaschutzstrategie einen bestmöglichen Beitrag zur globalen „Netto-Null“ leistet. Die schnelle, maximal mögliche Vermeidung und Verminderung der eigenen THG-Emissionen wird ergänzt durch Strategien, die darüber hinaus auf eine globale Stabilisierung des Klimas abzielen und unter Einbeziehung finanziell schwächerer Länder und Regionen Mehrgewinne mit anderen Dimensionen der Nachhaltigkeit anstreben.
Um das Netto-Null-Ziel unter dem Pariser Klimaabkommen zu erreichen, bedarf es ambitionierter Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasemissionen, sodass Unternehmen ihre Bemühungen im Klimaschutz an den globalen Zielen ausrichten. Nicht-vermiedene Emissionen können dann mit einem CO2-Preis versehen werden. Das entstehende Budget wird für qualitativ hochwertige und transformative Klimaschutzmaßnahmen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette genutzt.
Die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima empfiehlt in Ihrem Infosheet zur unternehmerischen Klimakommunikation folgende Fragestellungen für individuelle Klimaziele zu beachten:
- Sind meine Klimaschutzbemühungen auf das Erreichen von globalen Netto-Null-Emissionen ausgerichtet?
- Finanziere ich einen angemessenen Mix von Minderungsmaßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels?
- Wie kann ich einen gerechten Beitrag zu den globalen Klimaschutzbemühungen leisten, der außerhalb meiner eigenen Wertschöpfungskette liegt?
- Welche Klimaschutzinvestitionen haben die größte Wirkung für die Erreichung/Unterstützung der globalen Netto-Null-Ziele?