Alle Kriterien, die ein Science Based Target (SBT) eines Unternehmens erfüllen muss, werden in einem Kriterienkatalog auf der Webseite der SBTi genau erläutert. Emissionen aus Scope 1 und Scope 2 müssen zu mindestens 95 Prozent vom SBT abgedeckt werden. Bei der Definition des Geltungsbereichs wird das GHG Carbon Protocol Corporate Standard (siehe Toolbox Messen und Berechnen) genutzt. Scope 3-Emissionen müssen nur dann in die Zielsetzung einbezogen werden, wenn sie mindestens 40 Prozent der Gesamtemissionen des Unternehmens ausmachen. Um dies für Ihr Unternehmen festzustellen, sollten Scope 3-Emissionen unbedingt erfasst und in Ihre Klimabilanz aufgenommen werden. Ansonsten variiert die sinnvolle Definition ambitionierter und realistischer Reduktionsziele von Sektor zu Sektor und auch von Unternehmen zu Unternehmen. Die SBTi prüft die angekündigte Reduktion auf Übereinstimmung mit dem 1,5°C-Ziel des Übereinkommens von Paris für Scopes 1 und 2 und mit well below 2°C für Scope 3. Wichtig ist auch, dass Kompensation nicht zur Erreichung der Ziele genutzt werden darf. Die SBTi ermutigt Unternehmen aber zusätzlich zur eigenen Zielerreichung zu kompensieren (für mehr Informationen zur Kompensation von Treibhausgasemissionen siehe Toolbox Kompensieren).
Der Kriterienkatalog für SBTs der SBTi gibt mehr Information zu den Methoden für die Zielsetzung für die einzelnen Scopes, so wie mehr sektorspezifische Regelungen und Tipps.
Neben dem Kriterienkatalog stellt die SBTi eine Handreichung mit Fragen zur Verfügung, die Sie als Unternehmen sich stellen sollten, bevor Sie ein SBT für sich definieren und mit Anregungen, welche Ziele für Sie in Frage kommen.
Science Based Targets von Städten müssen vor allem drei Prinzipien berücksichtigen: Wissenschaftsorientierung, Gerechtigkeit und Vollständigkeit. Das bedeutet, dass sie, wie die Reduktionsziele von Unternehmen, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Vereinbarkeit mit dem 1,5°C-Ziel des Übereinkommens von Paris berücksichtigen müssen. Darüber hinaus sollen aber auch Gerechtigkeitsüberlegungen einbezogen werden. Das heißt, dass historische Emissionsverteilung, intergenerationale Gerechtigkeit sowie die spezielle Berücksichtigung vulnerabler Gruppen in den Fokus genommen werden sollen. Vollständigkeit bezieht sich sowohl auf Sektoren als auch auf Treibhausgase und Scopes. Die Abdeckung von Emissionen des Reduktionsziels soll so vollständig wie möglich erfolgen. Das Handbuch für Städte und SBTs gibt außerdem eine Übersicht über verschiedene beispielhafte Zielsetzungen in Abhängigkeit von den pro-Kopf-Emissionen und pro-Kopf-Einkommen verschiedener Städte, die als Anhaltspunkte für interessierte Städte genutzt werden können: