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Die Zusätzlichkeit eines Projekts als Grundlage für die Kompensation

Die Partner:innen für Entwicklung und Klima der Allianz für Entwicklung und Klima bieten eine große Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen an. Viele unterstützen Sie auch bei der Berechnung der Emissionen Ihrer Organisation bzw. Ihres Unternehmens. Die Bilanzierung aller unternehmerischer Treibhausgasemissionen sollte der erste Schritt in Ihrer Klimastrategie sein. Anschließend sollten kurz- und langfristige Klimaschutzziele definiert werden und Maßnahmen zur Emissionsminderung umgesetzt werden. Unvermeidbare Restemissionen können im letzten Schritt kompensiert werden. 

Die Zusätzlichkeit bei Kompensationsprojekten bedeutet, dass das Projekt ohne die zusätzliche Finanzierung über CO2-Zertifikate nicht realisiert worden wäre. Die Zusätzlichkeit stellt also einen direkten Zusammenhang zwischen einer Kompensationszahlung in Deutschland und der erzielten Klimaschutzleistung im Projektland her. Das Projekt kann demnach nur durch die zusätzliche Finanzierung von Unternehmen und Privatpersonen, die ihre Treibhausgase kompensieren, umgesetzt werden.

Die Zusätzlichkeit ist ein essentieller Bestandteil des freiwilligen Kompensationsmarktes und ist im Kyoto-Protokoll und im Übereinkommen von Paris fest verankert.

Eine fehlende Zusätzlichkeit wäre in etwa so, als wenn Ihre Wasserbetriebe ankündigen, die gesetzlichen Grenzwerte für Schwermetalle in Ihrem Leitungswasser einzuhalten. Als Kund:in freuen Sie sich natürlich darüber, keine gefährlichen Mengen von Schwermetallen zu trinken. Aber eine zusätzliche Leistung ist nicht erkennbar, wenn Ihre Wasserbetriebe sich an gesetzliche Vorschriften halten. Als Privatperson schmücken Sie sich auch nicht täglich damit, nicht gegen Gesetze zu verstoßen. Ein Kompensationsprojekt, dessen Implementierung im Projektland gesetzlich vorgeschrieben ist, kann genauso niemals zusätzlich sein. Der gesetzliche Aspekt ist jedoch nur einer von mehreren Schritten, um die Zusätzlichkeit eines Projektes bei der Projektregistrierung nachzuweisen.

Die Zusätzlichkeit eines Kompensationsprojekts muss in mehreren Schritten nachgewiesen werden.

Schritt 1: Gibt es Alternativen zum Kompensationsprojekt?

Kompensationsanbieter müssen zunächst aufzeigen, dass es keine Alternativen zum Projekt gibt, die gesetzlich bereits verpflichtend sind, oder zu geringeren Kosten bei gleicher positiver Klimawirkung umgesetzt werden können.

Schritt 2: Existiert eine Investitionshürde?

Anschließend zeigt der Kompensationsanbieter, dass er mit seinem Kompensationsprojekt, z.B. mit dem Strom aus einer Photovoltaikanlage, keinen Gewinn erwirtschaften kann, wenn keine zusätzlichen Mittel in das Projekt fließen. Das ist der Fall, wenn in der Projektregion Strom aus fossilen Energien besonders günstig (weil oft hochsubventioniert) angeboten wird.

Schritt 3: Bestehen andere Hürden, die eine Projektimplementierung verhindern?

Dieser Schritt ist eine Alternative zum Nachweis der Investitionshürde. Vielleicht wäre die Photovoltaikanlage des Kompensationsanbieters bereits wirtschaftlich sinnvoll, aber in der Projektregion existiert keine andere vergleichbare Anlage. Dadurch fehlen in der Region geschulte Arbeitskräfte, Ersatzteile oder eine Infrastruktur für die notwendige Logistik. Das Risiko eines Prozess- oder Technologieversagens wäre unter den örtlichen Gegebenheiten also hoch und eine zusätzliche Finanzierung notwendig.

Schritt 4: Analyse gängiger Praxis in der Projektregion

Sollten all diese Hürden existieren, aber das geplante Projekt trotzdem bereits eine gängige Technologie in der Projektregion darstellen, scheint es andere Mittel und Wege zur Projektumsetzung zu geben. Eine zusätzliche Finanzierung über Kompensationszertifikate wäre demnach nicht notwendig.

Für einige Projekttypen wird der Nachweis der Zusätzlichkeit deshalb immer schwerer.