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Wie unterscheiden sich die einzelnen Kompensationsprojekte?

Die Kompensationsprojekte unterscheiden sich für Unternehmen und Privatpersonen, die kompensieren möchten, vor allem bei der eingesetzten Technologie (Projekttyp), dem Projektland sowie dem Kompensationsstandard, unter dem das Projekt registriert ist.

Der Projekttyp: Kompensationsprojekte vermeiden Treibhausgasemissionen und erreichen Entwicklungswirkungen auf unterschiedliche Weise. Ein neu gepflanzter Wald bindet zum Beispiel CO2 direkt aus der Atmosphäre und hat positive Wirkungen auf die lokale Biodiversität. Eine Photovoltaikanlage ersetzt fossilen Strom aus einem Kohlekraftwerk und verringert damit die Emissionen von Klimagasen und Feinstäuben.

Das Projektland: Die Partner:innen für Entwicklung und Klima bieten Projekte aus unterschiedlichen Ländern an. Viele Unternehmen kompensieren gerne in einem Land, in dem sie selbst einen Standort betrieben oder das Teil ihrer Lieferkette ist.

Der Kompensationsstandard: Kompensationsprojekte werden bei einem Klimaschutzstandard registriert und nach den Regeln des Standards umgesetzt. Die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima gibt klare Empfehlungen zur Verwendung der gängigen Standards.

Für die Partner:innen für Entwicklung und Klima, die die Projekte umsetzen, gibt es noch die folgenden weiteren Merkmale, die Kompensationsprojekte charakterisieren.

Die Projektgröße: Die Größe eines Kompensationsprojektes messen Projektbetreiber und der Kompensationsstandard an der Höhe der jährlich vermiedenen Treibhausgasemissionen. Für kleine und sehr kleine Projekte (<10.000 tCO2e p.a. und <5.000 tCO2e p.a.) gelten vereinfachte Regeln.

Projekte in den am wenigsten entwickelten Ländern: Für Projekte, die in den am wenigsten entwickelten Ländern (engl. Least Developed Countries, LDCs) umgesetzt werden, entfallen die meisten Gebühren, die beim Kompensationsstandard erhoben werden. Damit wollen die Standards Klimaschutzprojekte und wirtschaftliche Entwicklung dort fördern, wo die Förderung am meisten gebraucht wird.

Berechnungen der Minderungsleistung aufgrund einer unterdrückten Nachfrage: Bei Kompensationsprojekten definiert sich die Höhe der Emissionsminderungen und damit die Menge der Kompensationszertifikate aus einem Vergleich der Emissionen vor (Baseline-Emissionen) und nach (Projektszenario-Emissionen) der Implementierung des Klimaschutzprojektes. Doch gerade in den ärmsten Regionen der Welt fehlt den Menschen oft jeglicher Zugang zu Technologien. Die THG-Emissionen dieser Menschen sind nahe Null. Die Implementierung eines Kompensationsprojektes würde in diesem Fall keine Zertifikate ergeben. Jedoch ergibt auch hier die Implementierung eines Kompensationsprojektes oft Sinn. So sollte beispielsweise nicht abgewartet werden, bis diese wirtschaftlich abgehängten Regionen an das Stromnetz angeschlossen werden, welches mit fossilem Strom versorgt ist, nur um anschließend eine Photovoltaik-Anlage zu installieren und diese über Kompensationszertifikate zu finanzieren. In diesem Fall können Projektentwickler von einem Suppressed Demand (engl. für unterdrückte Nachfrage) ausgehen. Dabei wird die Minderungsleistung des Kompensationsprojektes nicht mit der aktuellen Realität vor Ort verglichen, sondern mit einem theoretischen Szenario, bei dem die Menschen bereits heute klimaschädliche Technologien nutzen. Dieser Ansatz erlaubt es, selbst in den wirtschaftlich ärmsten Regionen der Welt erneuerbare Energieanlagen zu installieren und damit die Nutzung von fossilen Energien direkt zu überspringen. Doch der Ansatz birgt auch Gefahren und regelmäßig kommt Kritik auf, wenn in Projektdokumenten allzu hohe theoretische THG-Emissionen angenommen werden, um die spätere Menge an Kompensationszertifikaten künstlich hochzurechnen. Bei der Anwendung eines Suppressed Demand-Ansatzes ist daher Vorsicht geboten, und die Kompensationsstandards müssen klare Regeln definieren, damit Referenz-Emissionen nicht willkürlich hoch angesetzt werden können.