Was bedeuten die neuen CSRD-Berichtspflichten?

Die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst. Die NFRD war die Grundlage für die Berichtspflicht zur sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen in der EU.

Mit der neuen CSRD verfolgt die EU das Ziel, die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erweitern, zu verbessern und zu vereinheitlichen. Basierend auf der CSRD wird auch die deutsche Umsetzung der NFRD, das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) aus dem Jahr 2017, vollständig aktualisiert. Insgesamt sollen nichtfinanzielle Themen zu einem integrativen Bestandteil der bestehenden Offenlegungspraktiken werden. Nachhaltigkeitsberichterstattung wird damit auf die gleiche Stufe wie die finanzielle Lageberichterstattung gehoben.

Schrittweise werden immer mehr Unternehmen nach der CSRD berichtspflichtig. Während rund 11.700 Unternehmen unter die NFRD fielen, betrifft die CSRD EU-weit ungefähr 50.000 Unternehmen, davon allein rund 15.000 in Deutschland.

Der Nachhaltigkeitsrat stellt auf seinem YouTube-Kanal ein hilfreiches Erklärvideo zur CSRD- Berichtspflicht zur Verfügung.

Um Unternehmen bei der Auseinandersetzung mit den Inhalten der CSRD zu unterstützen, hat adelphi gemeinsam mit der dfge eine Steckbrief-Reihe zu der CSRD erarbeitet. Diese sollen insgesamt einen kurzen Einblick in die Standards ermöglichen und Unternehmen dabei in erster Linie helfen, sich bezüglich der Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu orientieren.

Mit der sogenannten „Stop-the-Clock“-Richtlinie (Februar 2025) wurde der Zeitplan für die CSRD durch die Europäische Union schrittweise angepasst: Große Unternehmen, die bereits der nicht-finanziellen Berichtspflicht unter der Non-Financial Reporting Direktive (NFRD) unterliegen, berichten erstmals 2025 über das Geschäftsjahr 2024. Für weitere große Unternehmen verschiebt sich die Berichtspflicht auf das Jahr 2028 (für das Geschäftsjahr 2027). Börsennotierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen beginnen im Jahr 2029 (für 2028). 

Als große Unternehmen gelten dabei Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden im Jahresdurchschnitt, einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro. Zwei der drei Merkmale müssen überschritten sein, um als großes Unternehmen zu gelten.

Zu berichtende Informationen beziehen sich vor allem auf das Geschäftsmodell und die Unternehmensstrategie. Dies beinhaltet z.B. die unternehmensspezifische Resilienz gegenüber Risiken, der eigene Beitrag zum 1,5°C-Ziel des Übereinkommens von Paris, Interessen der Stakeholder bezüglich Nachhaltigkeitsbelange, sowie eine Strategie, wie diese Nachhaltigkeitsbelange umgesetzt werden sollen.

Nicht kapitalmarktorientierten KMU steht mit dem freiwilligen VSME-Standard ein Berichtsrahmen zur Verfügung, der insbesondere die strukturierte Beantwortung von Informationsanfragen entlang der Lieferkette erleichtert. 

Mehr Informationen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und dem Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) finden Sie in der Übersicht zu den Regularien der Europäischen Union.

Helfen Ihnen unsere Informationen?

Auf unserer Webseite bieten wir Ihnen fundierte und sorgfältig geprüfte Inhalte für Ihre Nachhaltigkeitsstrategie kostenfrei an.

Möglich ist dies langfristig nur mit Ihrer Spende.