Das Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997 und das Übereinkommen von Paris (ÜvP) aus dem Jahr 2015 sind die wichtigsten internationalen Vereinbarungen über den Klimaschutz. Das ÜvP hat einen Paradigmenwechsel in der internationalen Klimapolitik eingeleitet, indem nun alle Staaten ihre Klimaziele in nationalen Klimabeiträgen (NDCs) beschreiben und regelmäßig aktualisieren. Dies beeinflusst auch den freiwilligen Kohlenstoffmarkt, da Staaten nun motiviert sind, nicht jede Emissionsminderung zu verkaufen, sondern auch auf ihre eigenen Minderungsziele anzurechnen.
Neben dem CDM, der mit dem Kyoto-Protokoll eingeführt wurde, existieren weitere Standards, die größtenteils nur im freiwilligen Kohlenstoffmarkt genutzt werden. Dazu gehören der Gold Standard (GS4GG) oder Verra (VCS). Die Kompensationszertifikate dieser Standards können nicht für den Nachweis nationaler THG-Ziele genutzt werden. Trotzdem wird die Umweltintegrität dieser Standards von den internationalen Abkommen beeinflusst. Jede Emissionsminderung, die einem Kompensationszertifikat zu Grunde liegt, kann bereits vom Projekt-Gastland beansprucht worden sein. Zur Wahrung der Klimaintegrität darf eine vermiedene Tonne CO2 jedoch nicht zweimal gezählt werden.
Die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima spricht klare Empfehlungen für zugelassene Standards und Prozesse der Kompensationsstandards aus.