Welche Rolle spielen das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris für die Kompensation?

Das Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997 und das Übereinkommen von Paris (ÜvP) aus dem Jahr 2015 sind die wichtigsten internationalen Vereinbarungen über den Klimaschutz. Das ÜvP hat einen Paradigmenwechsel in der internationalen Klimapolitik eingeleitet, indem sich nun alle Staaten zu nationalen Klimabeiträgen (NDCs) verpflichten. Dies beeinflusst auch den freiwilligen Kohlenstoffmarkt, da Staaten nun motiviert sind, nicht jede Emissionsminderung zu verkaufen, sondern auch auf ihre eigenen Minderungsziele anzurechnen.

Neben dem CDM, der mit dem Kyoto-Protokoll eingeführt wurde, existieren weitere Kompensationsstandards wie der Gold Standard oder Verra (VCS). Die Kompensationszertifikate dieser Standards können nicht für den Nachweis nationaler THG-Ziele genutzt werden, sie kommen ausschließlich auf dem freiwilligen Markt zum Einsatz. Trotzdem wird die Umweltintegrität dieser Standards von den internationalen Abkommen beeinflusst. Jede Emissionsminderung die einem Kompensationszertifikat zu Grunde liegt, kann bereits vom Projekt-Gastland beansprucht worden sein. Zur Wahrung der Klimaintegrität darf eine vermiedene Tonne CO2 jedoch nicht zweimal gezählt werden

Die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima spricht klare Empfehlungen für zugelassene Standards und Prozesse der Kompensationsstandards aus.