Vergangene Woche begannen die UN-Klimazwischenverhandlungen (SB64) in Bonn und ich hatte die Möglichkeit am 11. und 12.6. vor Ort teilzunehmen. Die sogenannten „Subsidiary Body Meetings“ dienen als Zwischenverhandlungen primär der Vorbereitung auf die nächste Weltklimakonferenz COP31 und bilden die Brücke zwischen den Beschlüssen der COP30 und deren weiterer Ausgestaltung. Im Zentrum der Verhandlungen stehen dabei konkrete Fortschritte in drei Bereichen:
- Emissionsminderung: Weichenstellungen für den Ausstieg aus fossilen Energien und das Schließen der Lücke bei den nationalen Klimaplänen (NDCs).
- Klimafinanzierung: Verhandlungen über die Sicherstellung von Geldern, insbesondere für den Klimaanpassungsfonds und die Verpflichtungen der Industrieländer (Artikel 9.1 des Pariser Abkommens).
- Umsetzung (Implementation): Die Weiterentwicklung des Just Transition Work Programme, globaler Anpassungsziele sowie die Transformation des Anpassungsfonds in das Pariser Abkommen.
Die Erwartungshaltung vieler an der SB64 Teilnehmenden ist zudem, eine ausreichende Dynamik für die COP31 aufzubauen und Klimaschutzmaßnahmen in konkrete Maßnahmen zu überführen. Zudem begleiten eine Reihe von Side Events das Programm und bieten vor Ort eine Plattform für den Austausch der Vertreter:innen verschiedener Länder, UN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen sowie der Wirtschaft.
Artikel 6: Internationale Kohlenstoffmärkte im Mittelpunkt
Artikel 6 des Übereinkommens von Paris legt fest, wie Staaten im Rahmen freiwilliger Zusammenarbeit ihre Klimaziele erreichen können. Er ermöglicht die internationale Kooperation zur Bekämpfung des Klimawandels und erschließt finanzielle Unterstützung für Entwicklungsländer. Dies bedeutet, dass Staaten im Rahmen von Artikel 6 Emissionsgutschriften, die durch die Reduzierung von Treibhausgasemissionen erzielt wurden, übertragen können, um ein oder mehrere andere Länder bei der Erreichung ihrer Klimaziele zu unterstützen. Den Staaten stehen im Rahmen von Artikel 6 drei Instrumente zur Verfügung; eines davon ist der „Paris Agreement Crediting Mechanism“ (PACM) – der hochintegre Mechanismus der UN zur Anrechnung von Emissionsgutschriften. Neben dem PACM soll auch der Gold Standard Anerkennung finden als Alternative.
ITMOs als Zukunft des internationalen Compliance-Marktes
Die Abkürzung ITMO steht im Klimaschutz für „Internationally Transferred Mitigation Outcomes“ (international übertragene Minderungsergebnisse). Es handelt sich dabei um handelbare CO₂-Gutschriften nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris, die den internationalen Handel mit Emissionsminderungen und CO₂-Entfernungen regeln. ITMOs bilden damit das Rückgrat des internationalen Compliance-Kohlenstoffmarktes. Sie ermöglichen es Industrieländern, die Klimaschutzziele der Nationally Determined Contributions (NDCs) effizienter zu erreichen, und leiten gleichzeitig dringend benötigte finanzielle Mittel in Klimaprojekte in Schwellen- und Entwicklungsländern. Ende Juni endet die Deadline für die Überführung aus dem CDM. Das UNFCC-Register ist gerade erstellt, die Minimal-Version ist online.
Auch Kohlenstoffmärkte unter Artikel 6 des Pariser Abkommens sind im Fokus strategischer Verhandlungen über technische Hürden, die Finanzierungsübertragung und die Rechenschaftspflicht der Länder.
Transparenz, Autorisierungen und Herausforderungen
Für die Umsetzung von Artikel 6 spielen Transparenz und verlässliche Berichterstattung eine zentrale Rolle. Allerdings haben dutzende Staaten ihre ersten zweijährigen Transparenzberichte (Biennial Transparency Reports, BTRs) verspätet eingereicht. Marktbeobachter:innen warnen daher, dass dies die Verrechnung von Emissionsgutschriften (Corresponding Adjustments) blockieren könnte. Für den internationalen Luftfahrt-Kompensationsmarkt (CORSIA) benötigen Projektentwickler:innen jedoch Autorisierungsschreiben (Letters of Authorisation, LoAs) der Gastgeberländer. Viele Entwicklungsländer zögern mit deren Freigabe. Sie befürchten, zu viele Emissionsgutschriften abzugeben und dadurch ihre eigenen Klimaziele künftig schwerer erreichen zu können. Dieses Risiko, das unter dem Begriff „Overselling“ diskutiert wird.
„Readiness“ der Gastgeberländer als Schlüssel
Auf der SB64 standen die Kohlenstoffmärkte zudem im Fokus einer Reihe von Veranstaltungen, u.a. bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Durch die internationale Ausrichtung der Veranstaltung war hier vor allem die sog. „Readiness“ der Gastländer (host countries) für das Ausstellen der Zertifikate im Mittelpunkt vieler Diskussionen.
Für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt, der sich in seiner Entwicklung immer an den verpflichtenden Märkten orientiert, hat dies weitreichende Folgen. Künftig wird zunehmend erwartet, dass die Kompensation von CO₂-Emissionen mit den sog. „Corresponding Adjustments“ (CAs) abgesichert sind, um Doppelzählungen auszuschließen. Diese CAs werden, s.o., von den jeweiligen Gastländern ausgestellt. In der Praxis sind CAs bis dato kaum verfügbar, da die notwenigen Strukturen vielfach noch im Aufbau begriffen sind. Zudem kommt die Unsicherheit, ob die Emissionsgutschriften freigegeben werden können oder für die eigenen nationalen Klimaziele (NDCs) benötigt werden.
Regionale Allianzen stärken die Umsetzung vor Ort
Hier zeigte das „Carbon Market Alliances Event“ auf, wie regionale Allianzen zu CO₂-Märkten und Klimafinanzierung eine zunehmend wichtige Rolle dabei spielen, Länder beim Übergang von der Vorbereitungs- zur Umsetzungsphase zu unterstützen. Allianzen aus Ostafrika, Westafrika und dem südlichen Afrika kamen bei der GIZ zusammen, um Erfahrungen auszutauschen, praxisnahe Erkenntnisse zu teilen und zu erörtern, wie regionale Zusammenarbeit eine wirksame und integre Teilnahme an CO₂-Märkten fördern kann.
Der Weg zu hoch integreren Emissionsgutschriften ist langwierig und wird kontinuierlich beschritten. Die ersten ITMOs sind ausgestellt, wenn auch noch rar – und werden zunächst für CORSIA benötigt. Wir begleiten den weiteren Weg gerne für Sie als unsere Unterstützer:innen und berichten von den nächsten Ergebnissen.


