20.02.2023. Mit dem Übereinkommen von Paris haben sich alle 195 Vertragsstaaten dazu verpflichtet, eigene Emissionsreduktionsziele (Nationally Determined Contributions, NDCs) zu verfolgen, die Ambition dieser Ziele regelmäßig zu steigern und diese an die Vereinten Nationen zu berichten. Minderungen dürfen zwar auch weiterhin zwischenstaatlich übertragen werden, aber es besteht nun das Risiko der doppelten Anrechnung. Artikel 6 des Pariser Abkommens ermöglicht es den Staaten, zu kooperieren und Emissionsminderungen untereinander zu handeln.
In unserem neuen Infosheet (hier) informieren wir Sie über Corresponding Adjustments, durch die Doppelzählungen ausgeschlossen werden sollen, und den Contribution Claim-Ansatz, mit dem Unternehmen über private Finanzierungsbeiträge globalen Klimaschutz fördern können.
Die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima hat gemeinsam mit dem Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie ein transdisziplinäres Projekt initiiert, in dem das Konzept des Contribution Claims und seine Merkmale gemeinsam mit Stakeholdern aus Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft näher beleuchtet und ausgearbeitet werden.
Über die Entwicklung informieren wir Sie!
Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima
Chausseestraße 22
10115 Berlin
Telefon: +49 30 3465573-00
E-Mail: info@allianz-entwicklung-klima.de
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