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Hier kommen Sie zur Studie “Aktueller Stand des freiwilligen Treibhausgas-Kompensationsmarktes in Deutschland” 2020

Sowohl diese Studie als auch weitere Studien stehen Ihnen kostenlos und frei zugänglich zur Verfügung: https://allianz-entwicklung-klima.de/informieren/infosheets_und_leitfaeden/

Das Pariser Abkommen (PA) ist das erste multilaterale Abkommen unter der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), das universelle Ziele und Verantwortungen aller Staaten im Klimaschutz formuliert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, gemeinsam die Erderwärmung auf weit unter 2°C, angestrebt 1,5°C, zu begrenzen und die Anpassungsfähigkeit und Resilienz der Gesellschaften zu stärken. Somit ist das PA ein zentrales internationales Instrument zur Umsetzung des 13. Globalen Nachhaltigkeitsziels(Sustainable Development Goal, SDG) derVereinten Nationen (VN) zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen. Das PA betont in seiner Präambel die intrinsische Beziehung zwischen Klimaschutz, nachhaltiger Entwicklung und Armutsbekämpfung. Zugleich erkennen die Vertragsstaaten des PA an, dass die ambitionierten Ziele nur erreichbar sind, wenn der Privatsektor mobilisiert und ein struktureller und nachhaltiger Wandel der globalen Finanzströme vollzogen wird (VN 2015). In der Implementierung des Kyoto-Protokolls erwiesen sich internationale Marktmechanismen zur Kompensation von Treibhausgas (THG)-Emissionen als wichtiges Instrument zur Mobilisierung von privater Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen. Insbesondere seit dem Preisverfall auf den sogenannten Verpflichtungsmärkten (Compliance Markets) bietet der freiwillige Kohlenstoffmarkt Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen die Möglichkeit, Minderungszertifikate zu erwerben, als Beitrag zum Klimaschutz oder Ausgleich (eines Teils) der selbst verursachten THG-Emissionen. In diesem Kontext unternimmt die vorliegende Studie eine Analyse zum derzeitigen Stand des freiwilligen THG Kompensationsmarktes in Deutschland. Ein vertieftes Verständnis der derzeitigen und künftig erwartbaren Entwicklungen durch detailliertere Regelsetzungen nach Artikel 6 des PA ist eine notwendige Voraussetzung einer gezielten und effektiven Förderung des privatwirtschaftlichen und nichtstaatlichen Engagements für Entwicklung und nachhaltigen Klimaschutz. Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung durch freiwillige THG-Kompensation ist auch Ziel der Allianz für Entwicklung und Klima (im Folgenden »die Allianz«). Vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ins Leben gerufen, vernetzt diese Multi-Akteurs-Partnerschaft mehr als 600 Unterstützer, darunter Unternehmen, Institutionen und Individuen. Derzeit unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) die Allianz in einem Sektorvorhaben. Dieses Vorhaben umfasst das (Interim-)Sekretariat der Allianz sowie Beratungsleistungen für das BMZ und Mitgestaltung der konzeptionellen Entwicklung der Allianz. In diesem Zusammenhang beauftragte die GIZ auch die PerspectivesClimateGroup und Future Camp mit der vorliegenden Studie. Die Allianz motiviert ihre Unterstützer, perspektivisch durch die freiwillige Kompensation von Treibhausgasen Klimaneutralität zu erreichen und hierfür Klimaschutzprojekte zu finanzieren, die signifikant zur nachhaltigen Entwicklung in Entwicklungs- und Schwellenländern beitragen. Dies kann insbesondere durch zwei Maßnahmen gefördert werden. Zum einen durch die Anwendung anerkannter Standards, die nebst der Minderungswirkung weitere sozioökonomische Entwicklungsbeiträge der Klimaschutzprojekte überprüfen, messbar machen und nachweisen. Die Allianz verfügt in diesem Zusammenhang über einen Anforderungskatalog, der regelmäßig überarbeitet wird und für sie und ihre Unterstützer verpflichtend ist (siehe: Allianz für Entwicklung und Klima 2020). Zum anderen zukünftig auch durch die Berücksichtigung der nationalen Klimaschutzziele der Gaststaaten (Nationally Determined Contributions, NDCs) und eine Anrechnung der transferierten Kompensationszertifikate nach Artikel 6, die eine »Doppelzählung« der erwirkten Minderung verhindert. Dies ist ein zentraler Stützpfeiler der Umweltintegrität künftiger Kohlenstoffmärkte im Rahmen des PA, wie sie in Artikel 6 beschrieben werden. Im Leitfaden der Allianz ist festgelegt, dass Doppelzählungen vermieden werden müssen und dass die verfügbaren Mechanismen »sauber […] in die ›NDC-Welt‹ auf derstaatlichen Seite« eingebunden werden sollten (Allianz für Entwicklung und Klima 2020, S. 6). Des Weiteren strebt die Allianz an, die Entwicklungen zu den Anforderungen nach 2020 weiterzuverfolgen (ibid.).