Das deutsche Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hält in seinem heute veröffentlichten Beschluss die dort getroffenen Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 für nicht ausreichend und insofern für unvereinbar mit den Grundrechten auf eine menschenwürdige Zukunft, das ökologische Existenzminimum und den allgemeinen Freiheitsrechten. Peter Renner, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima:„Die bisherigen Regelungen zur Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 reichen nach dem Beschluss nicht aus. Dieser Befund ist richtig. Es kommt nach dem Pariser Klimaabkommen darauf an, die globale Durchschnittstemperatur dauerhaft auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Deutschland ist sechstgrößter Emittent von CO2 weltweit. Der Gesetzgeber muss jetzt nicht nur weitere Jahresemissionsmengen und Reduktionsmaßgaben festlegen, sondern auch beim Bekenntnis zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen nachbessern. Das betrifft auch die Pflicht, Entwicklungsländer bei der Reduzierung ihrer Emissionen und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, denn der Kampf gegen den Klimawandel wird in den Entwicklungs- und Schwellenländern gewonnen.“