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Können Kompensationsprojekte auch in Deutschland umgesetzt werden?

Das im Abschnitt “Die doppelte Inanspruchnahme von Emissionsminderungen” beschriebene Problem der doppelten Inanspruchnahme von Emissionsminderungen kollidiert derzeit noch mit der Umsetzung und Anrechnung von Kompensationsprojekten in Deutschland. Solange diese Form der Doppelzählung von Emissionsminderungen nicht vermieden werden kann, ist die Umweltintegrität von Kompensationsprojekten nicht gewährleistet. Eine Lösung dieses Problems soll ein umfangreiches internationales Regelwerk für unter anderem Kompensationsprojekte (engl. Article 6 Rulebook) liefern, welches in den internationalen Klimaverhandlungen zum Übereinkommen von Paris zur Debatte steht. In diesem Regelwerk soll definiert werden, wie Staaten zukünftig entsprechende Anpassungen (engl. Corresponding Adjustments)in ihren Emissionsbilanzen vornehmen können, um das Kompensationszertifikat aus ihren nationalen Bilanzen abzuziehen. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, Kompensationsprojekte in jedem Land umzusetzen.

Eine genauere Beschreibung dieser Thematik bietet die Publikation Aktueller Stand des freiwilligen Treibhausgas-Kompensationsmarktes in Deutschland ab Kapitel 4.1.2.

Mehr Informationen zu Anpassungen der nationalen Bilanzen (Corresponding Adjustments) finden Sie im Abschnitt “Corresponding Adjustments

Selbst mit einem entsprechenden Regelwerk ist es immer noch ratsam, Kompensationsprojekte im globalen Süden zu finanzieren. Der Technologietransfer ermöglicht neue wirtschaftliche Aktivitäten und schafft Arbeitsplätze in der Projektregion. Dies sind nur zwei von vielen möglichen Entwicklungswirkungen, die in erster Linie in Projekten im globalen Süden erreicht werden.

Es gibt aber Möglichkeiten jenseits der klassischen Kompensation Projekte zu unterstützen, beispielsweise mit Hilfe von Kombinationszertifikaten oder Klimabeiträgen (Climate Contribution Claims). Mehr Informationen zu diesen Alternativen finden Sie in den folgenden Absätzen.