01.07.2024
In der Werbung ist die Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ nur dann erlaubt, wenn Unternehmen zugleich erklären, was sich dahinter verbirgt, so urteilte der Bundesgerichtshof am 27. Juni 2024.
Mit seinem Urteil schränkt der Bundesgerichtshof die Nutzung des Begriffs „klimaneutral“ im Werbekontext ein. Aus der Werbung müsse unmittelbar hervorgehen, ob das werbende Unternehmen selbst CO2 einspart oder Treibhausgase kompensiert, so das Urteil der Richter:innen vom 27. Juni 2024.
Anders als in den zwei vorherigen Instanzen, gingen die Richter:innen jetzt davon aus, „dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: „klimaneutral”) regelmäßig nur dann zulässig ist, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.“ So entschied der Bundesgerichtshof jetzt, dass „eine Erläuterung des Begriffs „klimaneutral” (…) insbesondere deshalb erforderlich war, weil die Reduktion und die Kompensation von CO2-Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen zur Herstellung von Klimaneutralität darstellen, sondern die Reduktion gegenüber der Kompensation unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes vorrangig ist.“
Dass es für den Klimaschutz wichtig ist, Treibhausgase zu vermeiden, spiegelt sich im Wirken der Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima wider, die in ihrem Ansatz die verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit betont. „Einer robusten Klimaschutzstrategie liegt das Primat der Vermeidung und Reduktion zu Grunde.“, so Peter Renner, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima. „Transparenz im freiwilligen CO2-Markt ist essenziell – das begrüßen wir. Das Urteil sollte jedoch nicht dazu beitragen, dass das Engagement für die Klimaschutzprojekte im gloabeln Süden und die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele verringert wird.“, so Dr. Olivia Henke, Vorständin der Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima, weiter.
Die mehr als 1.500 Unterstützer:innen der Allianz für Entwicklung und Klima treten dafür ein, Klimaschutzstrategien mit Entwicklungswirkungen zu verbinden. Die ambitionierte Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasen sowie deren hochwertiger Ausgleich ist der zentrale Ansatz aller Aktivitäten. Zuletzt nicht vermeidbare Treibhausgas-Emissionen werden dort ausgeglichen, wo sie die höchste Entwicklungswirkung zeigen: in hochqualitativen Klimaschutzprojekten in Ländern des globalen Südens. Unterstützer:innen der Allianz machen damit deutlich, dass Klimaschutz eine globale Herausforderung ist, die globale Perspektiven einschließen muss.
Sind Sie an einer Unterstützung der Allianz interessiert? Möchten Sie fachliche Begleitung für Ihre Klimaschutzstrategie erhalten, sich mit gleichgesinnten Unternehmen vernetzen und Ihr Handeln sichtbar machen?
Hier erfahren Sie mehr, wie es geht: https://allianz-entwicklung-klima.de/die-allianz/unterstuetzer_in-werden/
Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima
Chausseestraße 22
10115 Berlin
Telefon: +49 30 3465573-00
E-Mail: info@allianz-entwicklung-klima.de
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