
17. März 2025
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28. Februar 2025 ein Positionspapier zur Rolle des freiwilligen Kohlenstoffmarkts veröffentlicht. Darin hebt es den Beitrag des freiwilligen Kohlenstoffmarkt hervor, die Finanzierungslücke zur Eindämmung der Klimakrise schließen zu können.
Bisheriges Engagement soll weitergeführt werden
Die Bundesregierung strebt die Entwicklung und Implementierung von CO₂-Preissystemen an, um den Klimaschutz international voranzubringen. Sie unterstützt, dass möglichst alle internationalen Aktivitäten des freiwilligen Kohlenstoffmarktes unter Artikel 6 und insbesondere Art. 6.4 registriert werden, um Transparenz und Qualität im globalen Kohlenstoffmarkt sicherzustellen. Damit dies möglich ist, stellt die Bundesregierung Mittel für den Kapazitätsaufbau des internationalen Kreditierungsmechanismus in Projektländern zur Verfügung. Zudem stärkt die Implementierung der rechtlichen Grundlagen für den Artikel 6 die Datengrundlage für nationale Emissionsinventare. Diese Form des Kapazitätsaufbaus soll wichtige Vorarbeiten für die Entwicklung von nationalen, verpflichtenden CO₂-Preisinstrumenten in aller Welt unterstützen.
Das Positionspapier finden Sie hier zum Nachlesen.
Gemeinsames Engagement für Entwicklung und Klima
„Wir begrüßen die Bestrebungen, den Übergang des internationalen Kreditierungsmechanismus nach Artikel 6 in die Nutzungsphase aktiv zu begleiten ebenso wie den Ansatz, Emissionen zu reduzieren und zu vermeiden.“, so Peter Renner, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima. Dr. Olivia Henke, Vorständin der Stiftung, ergänzt: „Der Mechanismus stellt eine wichtige Grundlage für die Integrität von Kompensation und Klimafinanzierung dar und gewährleistet die Wirkung der registrierten Projekte.“
Empfehlungen für Unternehmen
Die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima beschreibt in dem aktualisierten Leitfaden zu Artikel 6 des Übereinkommens von Paris mögliche Handlungsoptionen für Akteur:innen im freiwilligen Kohlenstoffmarkt. In dem Leitfaden finden Sie praktische kurz-, mittel- und langfristige Empfehlungen für die Nutzung von Emissionsgutschriften unter Einhaltung der Regeln des Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM).
Den Leitfaden zu Artikel 6 finden Sie hier zum Nachlesen.
Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima
Chausseestraße 22
10115 Berlin
Telefon: +49 30 3465573-00
E-Mail: info@allianz-entwicklung-klima.de
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