Zunächst sollten Sie die Beweggründe und Ziele für die Bilanzierung Ihrer Emissionen definieren. Sollte es für Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtend sein, gelten sehr wahrscheinlich genaue Anforderungen. Falls Sie ein reines Eigeninteresse treibt, können Sie frei über den Umfang und die Berichterstattung entscheiden (GHG Protocol Chapter 2 Business Goals and Inventory Design).
Anschließend legen Sie die operativen und unternehmensspezifischen Systemgrenzen sowie das Berichtsjahr fest. Bezüglich der Systemgrenzen, können Ihre Bilanz für einen Produktionsstandort, für Ihr ganzes Unternehmen oder nur für die Standorte in Deutschland erstellen. Legen Sie einen Bilanzrahmen fest, den Sie gut begründen können und der belastbare Ergebnisse liefert. Dazu gehört, dass wesentliche Emissionsquellen nicht außerhalb Ihrer Bilanzgrenzen liegen. Es wird hierbei zwischen dem Eigenkapitalanteil und dem Kontroll-Ansatz (operative/finanzielle Kontrolle) unterschieden. Diese helfen das operative Geschäft entsprechend dem Anteil des Eigenkapitals oder entsprechend der finanziellen oder operativen Kontrolle, die Sie über die Emissionen aus einem Betrieb haben, zu bilanzieren (GHG Protocol Chapter 3 Setting Organizational Boundaries).

Die operativen Systemgrenzen werden im Abschnitt “Was sind Scopes (Geltungsbereiche) bei der Berechnung der unternehmensbezogenen Treibhausgasemissionen?” ausführlicher beschrieben.
Nachdem Sie den Rahmen Ihrer Bilanz abgesteckt haben, können Sie die relevanten Daten erheben (Aktivitätsdaten) und die Treibhausgasemissionen berechnen (GHG Protocol Chapter 6 Identifying and Calculating GHG Emissions).

Die Berechnung der Treibhausgasemissionen einzelner Aktivitäten mithilfe von Emissionsfaktoren ist im Abschnitt “Wie funktioniert die Berechnung von Treibhausgasen?“ beschrieben.
Emissionsfaktoren sind ausführlicher in Abschnitt “Was sind Emissionsfaktoren?“ erklärt.
Das GHG-Protocol empfiehlt anschließend eine Veröffentlichung der gesammelten und berechneten Informationen in einem Bericht. Dabei sollte auch die Qualität der erhobenen Daten diskutiert werden. Beschreiben Sie zudem transparent die definierten Grenzen Ihrer Bilanzierung und alle wesentlichen Abweichungen von möglichen Berichten aus vergangenen Jahren (GHG Protocol Chapter 9 Reporting GHG Emissions).

Kompensierte THG-Emissionen dürfen in der erstellten THG-Bilanz übrigens nicht einfach abgezogen werden, sondern werden separat ausgewiesen.

Die Erstellung einer Treibhausgasbilanz bedarf einige Einarbeitung. Dies kann insbesondere für kleinere Organisationen eine große Hürde sein. Ein hilfreiches Webinar ist der Einstieg ins Klimamanagement – Carbon Footprint und Klimaneutralität (Webinar vom 28.04.2020).

Einige Kompensationspartner der Allianz für Entwicklung und Klima sind spezialisiert auf die Erstellung eines Corporate Carbon Footprint.